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Eine Person, die das Nießbrauchrecht an 50 % einer Immobilie hält, fragt, ob sie die Einnahmen aus der touristischen Vermietung der Wohnung versteuern muss. Die DGT stellt klar, dass es sich hierbei um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung handelt, die dem Nießbraucher entsprechend seinem Anteil zustehen.
Cuestión planteada 1. Si debe declarar en el impuesto los rendimientos del alquiler en la proporción en la que es usufructuario.
Los rendimientos del capital inmobiliario se atribuyen a los titulares de los elementos patrimoniales según las normas de titularidad jurídica. El usufructuario tiene derecho a percibir todos los frutos civiles de los bienes usufructuados. Por tanto, los rendimientos derivados del arrendamiento se atribuyen al usufructuario en su porcentaje de participación.
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