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Ein Steuerpflichtiger, der das Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer nutzt, fragt, ob Einkünfte aus Kryptowährungen, Aktien und „Cryptostakes“, die über eine Plattform in Zypern verwaltet werden, in Spanien zu deklarieren sind. Die DGT stellt fest, dass es sich nicht um in spanischem Hoheitsgebiet erzielte Einkünfte handelt, da weder die Vermögenswerte noch die Verwahrer in Spanien ansässig sind.
Cuestión planteada Si las rentas procedentes de las referidas operaciones están sujetas a tributación en España y deben declararse en el modelo 151, relativo al Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas de los contribuyentes acogidos al citado régimen especial, o, por el contrario, deben declararse en el extranjero.
Las ganancias patrimoniales por criptomonedas o 'cryptostakes' no se consideran obtenidas en España si la custodia de las claves privadas la realiza una entidad no residente. En el caso de las acciones, solo tributan si han sido emitidas por entidades residentes en España. Respecto al 'staking' como cesión de capitales, solo tributan si son satisfechos por residentes en España o retribuyen prestaciones de capital usadas en el país.
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