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V0366-24 12. März 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · valor de adquisición

Der Anschaffungswert einer Immobilie entspricht dem nach einer Prüfung durch die Autonome Gemeinschaft festgestellten Wert

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach dem anzuwendenden Wert zur Berechnung des Veräußerungsgewinns einer Immobilie, nachdem die Gemeinschaft Madrid eine Wertprüfung durchgeführt hat. Die DGT stellt klar, dass der geprüfte Wert anzuwenden ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Der Anschaffungswert, der für die Einkommensteuer der natürlichen Personen zur Berechnung des Kapitalgewinns oder des Kapitalverlusts bei einem zukünftigen Verkauf der Immobilie anzusetzen ist.

Die Entscheidung der DGT

Der Anschaffungswert setzt sich aus dem tatsächlichen Kaufpreis zuzüglich inhärenter Kosten, Investitionen und Steuern zusammen. Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs gilt jedoch: Wenn eine Wertprüfung durch die Autonome Gemeinschaft für die Grunderwerbsteuer vorliegt, ist der Anschaffungswert der geprüfte Wert.

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