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Es wurde angefragt, ob eine Geldspende an eine politische Partei, bei der keine Mitgliedschaft besteht, einen Abzug in der Einkommensteuer (IRPF) ermöglicht. Die DGT stellt klar, dass diese Spenden, sofern sie die Anforderungen des Organischen Gesetzes 8/2007 erfüllen, den Abzügen nach dem Gesetz 49/2002 unterliegen.
Cuestión planteada Posible aplicación de la deducción por donativos en el IRPF.
Las donaciones en dinero a partidos políticos realizadas por personas físicas que no son afiliadas pueden beneficiarse de las deducciones previstas en la Ley 49/2002. Esto es así porque la Ley Orgánica 8/2007 establece que a las donaciones a partidos políticos les será de aplicación el régimen de incentivos fiscales al mecenazgo. La deducción en la cuota del IRPF se calculará según la escala establecida en la citada Ley 49/2002.
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