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V0357-24 12. März 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
OTRO · transmisiones patrimoniales

Privatdarlehen sind von der ITPAJD befreit, unterliegen aber der Deklarationspflicht

Ein Privatperson erkundigt sich nach der Besteuerung eines zinslosen Darlehens, das von einer anderen Privatperson zum Erwerb einer Immobilie gewährt wurde. Die DGT stellt klar, dass das Darlehen von der ITPAJD befreit ist, die Steuererklärung jedoch eingereicht werden muss und keine Auswirkungen auf die Einkommensteuer (IRPF) hat.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung des Vorgangs.

Die Entscheidung der DGT

Darlehen zwischen nicht professionellen Privatpersonen unterliegen der ITPAJD, genießen jedoch die in Artikel 45.I.B)15 des TRLITPAJD vorgesehene Befreiung. Ungeachtet der Befreiung besteht die Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung. In Bezug auf die IRPF stellt das Darlehen für den Darlehensnehmer keinen Einkommenszufluss dar, sodass der steuerbare Tatbestand nicht eintritt.

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