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V0357-20 14. Februar 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IVA · prestación de servicios

Übersetzungsleistungen für ein russisches Unternehmen sind nicht mehrwertsteuerpflichtig, sofern keine effektive Nutzung in Spanien erfolgt

Eine selbstständige Übersetzerin erkundigt sich nach der Umsatzsteuerpflicht bei Dienstleistungen für ein Unternehmen in Russland. Die DGT stellt fest, dass die Leistung grundsätzlich nicht der Steuer unterliegt, es sei denn, der Dienst wird tatsächlich auf spanischem Staatsgebiet genutzt.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada A) Sujeción al Impuesto sobre el Valor Añadido y forma en que dichas operaciones deben ser declaradas en los modelos 303 y 390 del impuesto.

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