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V0357-20 14. Februar 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IVA · prestación de servicios

Übersetzungsleistungen für ein russisches Unternehmen sind nicht mehrwertsteuerpflichtig, sofern keine effektive Nutzung in Spanien erfolgt

Eine selbstständige Übersetzerin erkundigt sich nach der Umsatzsteuerpflicht bei Dienstleistungen für ein Unternehmen in Russland. Die DGT stellt fest, dass die Leistung grundsätzlich nicht der Steuer unterliegt, es sei denn, der Dienst wird tatsächlich auf spanischem Staatsgebiet genutzt.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage A) Steuerpflicht der Mehrwertsteuer und Art und Weise, wie diese Umsätze in den Steuerformularen 303 und 390 anzugeben sind.

Die Entscheidung der DGT

Übersetzungsdienstleistungen unterliegen nicht der MwSt., wenn der Empfänger eine Einheit in Russland ist, da sie nicht als im Anwendungsbereich der Steuer erbracht angesehen werden. Sie könnten jedoch der Steuer unterliegen, wenn die Klausel über die tatsächliche Nutzung Anwendung findet, d. h. wenn das russische Unternehmen die Dienstleistung nutzt, um in Spanien der MwSt. unterliegende Umsätze zu tätigen. In Bezug auf die Einkommensteuer (IRPF) ist das russische Unternehmen nicht zur Quellensteuer verpflichtet, es sei denn, es ist in Spanien durch eine Betriebsstätte oder durch Einkünfte tätig, die nach der Vorschrift für Gebietsfremde als abzugsfähige Aufwendungen gelten.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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