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V0353-17 10. Februar 2017 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ISD · obligación personal

Besteuerung einer Lebensversicherung in Frankreich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen

Eine in Spanien ansässige Person erkundigt sich über die steuerliche Behandlung einer in Frankreich abgeschlossenen Lebensversicherung nach dem Tod ihrer französischen Tante. Die DGT stellt fest, dass trotz der unbeschränkten Steuerpflicht aufgrund des Wohnsitzes in Spanien das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Frankreich Vorrang hat. Dieses bestimmt, dass immaterielle Vermögenswerte in dem Staat zu versteuern sind, in dem der Erblasser ansässig war.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Wo die Versicherungsleistung steuerpflichtig ist.

Die Entscheidung der DGT

Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Frankreich unterliegen die immateriellen Vermögenswerte des Nachlasses der Besteuerung in dem Staat, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes ansässig war. Da die Erblasserin somit in Frankreich ansässig war, unterliegt die Versicherungsleistung der Besteuerung in diesem Land, wobei das Abkommen gegenüber dem spanischen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz Vorrang hat.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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