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Eine in Spanien ansässige Person erkundigt sich über die steuerliche Behandlung einer in Frankreich abgeschlossenen Lebensversicherung nach dem Tod ihrer französischen Tante. Die DGT stellt fest, dass trotz der unbeschränkten Steuerpflicht aufgrund des Wohnsitzes in Spanien das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Frankreich Vorrang hat. Dieses bestimmt, dass immaterielle Vermögenswerte in dem Staat zu versteuern sind, in dem der Erblasser ansässig war.
Cuestión planteada Dónde tributa el cobro del seguro.
Aunque la residencia habitual en España genera obligación personal por el Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones, el Convenio de doble imposición entre España y Francia se aplica preferentemente. Según el artículo 34 de dicho Convenio, los bienes incorporales de la herencia se someten a los impuestos en el Estado donde el causante fuera residente al momento de su muerte. En este caso, al ser la causante residente en Francia, la imposición corresponde a ese Estado.
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