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Ein in Spanien ansässiges Unternehmen wurde gefragt, ob ein in der Schweiz ansässiger Anteilseigner die Vermögenssteuer auf seine Beteiligungen selbst abführen muss. Die DGT stellt fest, dass die Immobilie in Spanien gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen von der Steuer befreit sein könnte, sofern die Gesellschaft nicht als Betriebsstätte gilt.
Cuestión planteada Procedencia de la obligación de autoliquidar e ingresar el Impuesto sobre el Patrimonio respecto de las participiaciones en la entidad.
Según el Convenio entre España y Suiza, el patrimonio inmobiliario puede someterse a imposición en el Estado donde estén situados los bienes. Por tanto, la tenencia del inmueble radicado en España estará exenta en el Impuesto sobre el Patrimonio siempre que la sociedad mercantil domiciliada en España no pueda considerarse como un establecimiento permanente.
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