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Eine natürliche Person erkundigt sich, ob die Einbringung von Gesellschaftsanteilen einer Gesellschaft in eine neue Holdinggesellschaft unter das Sonderregime für Sacheinlagen fallen kann. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern die begünstigte Gesellschaft in Spanien ansässig ist, die Anforderungen an Beteiligung und Besitz erfüllt werden und die Transaktion auf wirtschaftlich begründeten Gründen beruht, die nicht allein der Erlangung eines Steuervorteils dienen.
Cuestión planteada Si la operación planteada podría acogerse al régimen fiscal especial regulado en el capítulo VII del título VII de la Ley del Impuesto sobre Sociedades. Y si los motivos económicos pueden considerarse como válidos a efectos de la aplicación del citado régimen especial.
La aportación de participaciones sociales puede acogerse al régimen especial del capítulo VII del título VII de la LIS si la entidad beneficiaria es residente en España, el aportante mantiene al menos un 5% de los fondos propios y las participaciones se han poseído ininterrumpidamente durante el año anterior. Además, la operación no debe tener como objetivo principal el fraude o la evasión fiscal, debiendo fundamentarse en motivos económicos válidos. Los motivos de centralizar la gestión, planificación sucesoria, unificar la política accionarial y facilitar la inversión o financiación se consideran económicamente válidos.
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