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Es wurde angefragt, ob die Übertragung des Hauptwohnsitzes durch Kaufvertrag oder andere Rechtsgründe – anstelle einer strikten Forderungsverzichtleistung (Dación en pago) – zugunsten des Gläubigers oder eines von ihm autorisierten Dritten die Anwendung von Befreiungen bei der Grunderwerbsteuer (IIVTNU) und der Einkommensteuer (IRPF) ermöglicht. Die DGT stellt klar, dass diese Übertragungen als Forderungsverzichtleistung gelten können, sofern der Gläubiger diese Bedingung stellt und sie als Mittel zur Schuldentilgung akzeptiert.
Cuestión planteada Aplicación de los beneficios fiscales establecidos en los artículos 105.1 c) del texto refundido de la Ley Reguladora de las Haciendas Locales y 33.4.d) de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
La dación en pago no pierde su naturaleza si se realiza a favor de un tercero distinto del acreedor, siempre que este último imponga la condición y la acepte para extinguir la obligación. La exención del IIVTNU y del IRPF no limita a favor de quién se realiza la transmisión, sino que exige que sea la vivienda habitual, para cancelar deuda hipotecaria con entidades profesionales y que el deudor no disponga de otros bienes suficientes. Por tanto, las transmisiones a favor de la entidad acreedora o de un tercero autorizado por esta deben ser objeto de las exenciones previstas.
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