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Eine reine Beteiligungsgesellschaft plant, zwei Immobilienunternehmen zu absorbieren, um ihre Struktur zu vereinfachen. Die DGT weist darauf hin, dass die Transaktion das Sonderregime für Fusionen anwenden könnte, sofern sie im geschäftlichen Bereich erfolgt und nicht primär auf Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung abzielt.
Cuestión planteada
Si la fusión se efectúa en el ámbito mercantil según el Real Decreto-ley 5/2023 y cumple el artículo 76.1 de la LIS, podrá acogerse al régimen de neutralidad fiscal. En este caso, no se integrarán rentas por las transmisiones ni por la anulación de la participación, y se mantendrán los valores y antigüedad de los bienes. La entidad absorbente se subrogará en las bases imponibles negativas de la absorbida con los límites de los artículos 84.2 y la disposición transitoria decimosexta.7.b) de la LIS. El régimen no se aplicará si el objetivo principal es el fraude o la evasión fiscal.
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