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Eine anfragende Gesellschaft erkundigt sich, ob die Einbringung ihres Geschäftsbereichs für Versicherungsvermittlung in eine neue Gesellschaft die Voraussetzungen für das Regime der steuerlichen Neutralität erfüllt und wie mit Verlustvorträgen umzugehen ist. Die DGT stellt fest, dass die Transaktion unter dieses Regime fallen könnte, wenn der eingebrachte Geschäftsbereich einen autonomen wirtschaftlichen Betrieb darstellt, der in der Lage ist, aus eigenen Mitteln zu wirtschaften.
Cuestión planteada
Para acogerse al régimen de neutralidad fiscal del Capítulo VII del Título VII de la LIS, la aportación no dineraria debe consistir en una rama de actividad que sea un conjunto de elementos patrimoniales capaces de funcionar por sus propios medios y constituir una unidad económica autónoma. Esto requiere una organización empresarial diferenciada en la entidad transmitente que permita identificar un conjunto patrimonial destinado a una explotación económica con un modelo de gestión propio. Si se cumplen estos requisitos, la operación se califica como aportación de rama de actividad según el artículo 76.3 de la LIS. La existencia de dicha autonomía es una cuestión de hecho que debe acreditarse ante la Administración.
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