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V0293-24 5. März 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Anschaffungswert einer Immobilie für die Einkommensteuer: Maßgeblich ist der von der autonomen Gemeinschaft nach ITP-Prüfung festgestellte Wert

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Berechnung des Veräußerungsgewinns in der Einkommensteuer (IRPF) nach der Schenkung einer zuvor entgeltlich erworbenen Immobilie. Die DGT stellt klar, dass der von der autonomen Gemeinschaft im Rahmen der Prüfung der Grunderwerbsteuer (ITP) festgestellte Wert als tatsächlicher Anschaffungswert heranzuziehen ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Anschaffungswert der Immobilie zur Berechnung des Veräußerungsgewinns in der Einkommensteuer.

Die Entscheidung der DGT

Bei unentgeltlichen Übertragungen ist der Übertragungswert derjenige, der sich aus den Vorschriften der Erbschaft- und Schenkungsteuer ergibt, ohne den Marktwert zu überschreiten. Für den Anschaffungswert einer gegen Entgelt erworbenen Immobilie ist der von der Autonomen Gemeinschaft nach einer Wertermittlung zum Zwecke der Grunderwerbsteuer ermittelte Wert anzuwenden. Darüber hinaus werden aus unentgeltlichen Übertragungen resultierende Veräußerungsverluste nicht berücksichtigt.

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