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Eine über 65-jährige Person erkundigt sich, ob eine Wohnung, die jahrelang gemietet und erst kürzlich erworben wurde, als Hauptwohnsitz für die Steuerbefreiung beim Verkauf gilt. Die DGT stellt klar, dass dies nicht möglich ist, da hierfür das Volleigentum über einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahren nachgewiesen werden muss.
Cuestión planteada Si dicha vivienda tiene la consideración de habitual a efectos de la exención del artículo 33.4.b) de la LIRPF
Para que la transmisión de una vivienda esté exenta por ser mayor de 65 años, la edificación debe haber constituido la residencia habitual durante un plazo continuado de al menos tres años desde su adquisición. El periodo de permanencia previo a la adquisición de la propiedad no computa para este requisito. La exención requiere que el contribuyente haya ostentado el pleno dominio de la vivienda durante dicho periodo de tres años.
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