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Eine Abgeordnete des Europäischen Parlaments erkundigt sich nach Möglichkeiten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung durch den EU-Steuerabzug von 22 % auf ihre parlamentarische Zuwendung. Die DGT stellt klar, dass es sich bei diesen Beträgen um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit handelt und die EU-Steuer eine identische oder analoge Natur zur Einkommensteuer (IRPF) aufweist.
Cuestión planteada Forma de evitar la doble imposición.
Las cantidades abonadas a un diputado del Parlamento Europeo por su cargo son rendimientos del trabajo según el artículo 17.2 b de la LIRPF. El impuesto de la Unión aplicado a dicha asignación tiene naturaleza idéntica o análoga al IRPF. Por tanto, es posible aplicar la deducción por doble imposición internacional prevista en el artículo 80 de la LIRPF.
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