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Ein im Ausland ansässiger Arbeitnehmer erkundigt sich nach der Möglichkeit, das Sonderregime für Entsendungen in Anspruch zu nehmen. Die DGT stellt klar, dass die Abgabe von Einkommensteuererklärungen in Spanien in den letzten fünf Jahren eine Wohnsitzvermutung begründet, die den Zugang verhindert, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird.
Cuestión planteada 1.- Posibilidad del consultante de acogerse al régimen especial de tributación regulado en el artículo 93 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Para aplicar el régimen del artículo 93 de la LIRPF, el contribuyente no debe haber sido residente en España en los cinco períodos impositivos anteriores. Presentar autoliquidaciones de IRPF en España crea una presunción de residencia que el interesado debe enervar mediante prueba en contrario. El cónyuge e hijos también pueden optar al régimen si cumplen los requisitos de desplazamiento y residencia fiscal. La opción se ejerce mediante el modelo 149.
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