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Eine natürliche Person erkundigt sich nach der Anwendbarkeit des Sonderregimes für die Einbringung von Vermögenswerten im Rahmen einer Unternehmensrestrukturierung. Die DGT stellt fest, dass dieses Regime anwendbar ist, sofern die Anforderungen an eine Mindestbeteiligung, den ununterbrochenen Besitz und den Ausschluss von Vermögensverwaltungsgesellschaften erfüllt sind sowie triftige wirtschaftliche Gründe vorliegen.
Cuestión planteada Si es posible aplicar a la operación de reestructuración planteada, el régimen fiscal especial regulado en el capítulo VII del título VII de la Ley 27/2014, de 27 de noviembre, del Impuesto sobre Sociedades.
El régimen especial es aplicable si la entidad receptora es residente en España, el aportante mantiene una participación superior al 5% tras la operación y las participaciones se han poseído ininterrumpidamente durante el año anterior. Asimismo, la entidad aportada no debe tener como actividad principal la gestión de patrimonio mobiliario o inmobiliario. Finalmente, la operación debe responder a motivos económicos válidos y no tener como objetivo principal el fraude o la ventaja fiscal.
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