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V0262-26 9. Februar 2026 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · exención por reinversión

Exemption for reinvestment in primary residence possible despite different registration address

Der Anfragende erkundigt sich, ob er nach dem Verkauf seiner Hauptwohnung die Steuerbefreiung bei Reinvestition in Anspruch nehmen kann, obwohl er seinen Wohnsitz aus beruflichen Gründen für siebzehn Monate an eine andere Adresse verlegt hat. Die DGT antwortet, dass eine Anmeldung an einem anderen Wohnsitz allein nicht den Anspruch auf die Befreiung ausschließt, sofern der tatsächliche gewöhnliche Aufenthalt nachgewiesen werden kann.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Möglichkeit der Anwendung der Befreiung bei Reinvestition in den gewöhnlichen Wohnsitz für Zwecke der Einkommensteuer.

Die Entscheidung der DGT

Für die Befreiung muss die Wohnung über einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens drei Jahren der Wohnsitz sein, außer bei gerechtfertigten Umständen wie einer beruflichen Versetzung. Die Anmeldung an einem anderen Wohnsitz hindert das Recht auf Befreiung nicht, wenn der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts durch im Recht zugelassene Beweismittel ausreichend nachgewiesen wird. Die Bestimmung des Wohnsitzes ist eine Tatsachenfrage, die von der Verwaltung zu bewerten ist.

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