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Ein Steuerpflichtiger fragt an, ob er die Befreiung bei Reinvestition auf eine neue Wohnung anwenden kann, nachdem er eine durch Schenkung erhaltene Immobilie verkauft hat, in der er bereits wohnte. Die DGT antwortete, dass dies nicht möglich ist, da die Immobilie als Hauptwohnsitz gelten muss, in der der Steuerpflichtige über einen Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Jahren das volle Eigentum innehatte.
Cuestión planteada Posibilidad de aplicar la exención por reinversión del artículo 38 de la LIRPF a la ganancia patrimonial que se genere.
Para acogerse a la exención por reinversión, la vivienda transmitida debe ser la vivienda habitual, lo que requiere haber residido en ella al menos tres años continuados. Este periodo de tres años debe computarse desde la adquisición de la titularidad del pleno dominio, por lo que no se puede incluir el tiempo de residencia previo a la adquisición de la propiedad. Si la transmisión ocurre antes de cumplir este plazo de tres años de dominio, no se considera vivienda habitual y no procede la exención.
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