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Eine Gesellschaft erkundigte sich, ob die Einbringung eines Grundstücks und von Mitteln zur Gründung einer neuen Gesellschaft (NEWCO) für die Immobilienvermietung unter die Sonderregelung für die Einbringung eines Betriebszweigs in der Körperschaftsteuer fallen würde und ob diese von der Umsatzsteuer befreit wäre. Die DGT stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Sonderregelung der Körperschaftsteuer nicht erfüllt sind, da es sich nicht um eine eigenständige wirtschaftliche Einheit handelt, und dass der Vorgang aufgrund der bloßen Überlassung von Gütern der Umsatzsteuer unterliegt.
Cuestión planteada 1º) Si la operación descrita puede acogerse al régimen fiscal especial previsto en el Capítulo VII del Título VII de la Ley 27/2014, de 27 de noviembre, del Impuesto sobre Sociedades.
Para el Impuesto sobre Sociedades, la aportación de rama de actividad requiere que el patrimonio constituya una unidad económica capaz de funcionar por sus propios medios, lo que no se cumple si solo se aporta un terreno y fondos sin medios materiales o personales. En cuanto al IVA, la transmisión de un terreno sin una estructura organizativa de factores de producción constituye una mera cesión de bienes, por lo que está sujeta al impuesto y no se beneficia de la no sujeción por transmisión de patrimonio empresarial.
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