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Ein nicht ansässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich nach den Steuern, die bei der Liquidation des Gütergemeinschaftsregimes für Immobilien in Spanien anfallen. Die DGT stellt klar, dass die Zuweisung des gemeinschaftlichen Vermögens von der Grunderwerbsteuer (ITP) und der Stempelsteuer (AJD) befreit ist, während etwaige Zuweisungsüberschüsse je nach ihrer entgeltlichen oder unentgeltlichen Natur steuerpflichtig sind.
Gestellte Frage: Welche Steuern auf die genannten Übertragungen anwendbar wären. Insbesondere ob die Ehegatten für die Beendigung der Miteigentumsgemeinschaft oder für die Liquidation des ehelichen Güterstandes steuerpflichtig sind.
La adjudicación de bienes en pago del haber ganancial (50% cada uno) está exenta de ITP y AJD según el artículo 45.I.B.3 del TRLITPAJD. Los excesos de adjudicación constituyen transmisiones patrimoniales: si hay compensación económica son onerosos (ITP) y si no la hay son lucrativos (ISD). No se aplica la exención a los excesos, salvo que se trate de un inmueble indivisible o la vivienda habitual pagando la diferencia en metálico, en cuyo caso el exceso no tributa por transmisiones onerosas.
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