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V0232-19 5. Februar 2019 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ITPAJD · sociedad de gananciales

Die Zuweisung von Vermögenswerten bei Auflösung der Gütergemeinschaft stellt keine Übertragung dar, wenn sie im Verhältnis zum Bestand erfolgt, aber Überschüsse können steuerpflichtig sein

Ein nicht ansässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich nach den Steuern, die bei der Liquidation des Gütergemeinschaftsregimes für Immobilien in Spanien anfallen. Die DGT stellt klar, dass die Zuweisung des gemeinschaftlichen Vermögens von der Grunderwerbsteuer (ITP) und der Stempelsteuer (AJD) befreit ist, während etwaige Zuweisungsüberschüsse je nach ihrer entgeltlichen oder unentgeltlichen Natur steuerpflichtig sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Welche Steuern auf die genannten Übertragungen anwendbar wären. Insbesondere ob die Ehegatten für die Beendigung der Miteigentumsgemeinschaft oder für die Liquidation des ehelichen Güterstandes steuerpflichtig sind.

Die Entscheidung der DGT

La adjudicación de bienes en pago del haber ganancial (50% cada uno) está exenta de ITP y AJD según el artículo 45.I.B.3 del TRLITPAJD. Los excesos de adjudicación constituyen transmisiones patrimoniales: si hay compensación económica son onerosos (ITP) y si no la hay son lucrativos (ISD). No se aplica la exención a los excesos, salvo que se trate de un inmueble indivisible o la vivienda habitual pagando la diferencia en metálico, en cuyo caso el exceso no tributa por transmisiones onerosas.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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