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Eine Stadtverwaltung erkundigt sich, ob Diäten in Höhe von 50 Euro für die Teilnahme an Gemeinderatssitzungen der Einkommensteuer (IRPF) unterliegen. Die DGT stellt klar, dass diese Beträge als Arbeitsentgelt zu werten sind, mit Ausnahme der Beträge, die ausdrücklich für Reise- und Fahrtkosten zugewiesen werden.
Cuestión planteada Si la percepción de dicha dieta está sujeta a tributación en el IRPF, y debe ser incluida en la declaración de IRPF por su perceptor.
Las retribuciones abonadas a concejales por razón de su cargo tienen la consideración de rendimientos del trabajo según el artículo 17.2 b) de la LIRPF. Se excluye de esta consideración únicamente la parte que la institución asigne para gastos de viaje y desplazamiento. El régimen de retención se aplica igual si se trata de retribuciones fijas o cantidades por cada asistencia.
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