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Eine Sozialversicherungsträger (Mutua) erkundigt sich nach der korrekten Deklaration und Meldung im Formular 190 von Leistungsnachzahlungen aus Vorjahren, die im Jahr 2024 geleistet wurden. Die DGT stellt klar, dass der Empfänger eine ergänzende Steuererklärung für das Geschäftsjahr einreichen muss, zu dem die Nachzahlungen gehören, während die Mutua die Zahlungen im Formular 190 des Jahres melden muss, in dem sie tatsächlich geleistet werden.
Cuestión planteada Información sobre la cumplimentación del modelo 190 de dichas cantidades, y si existe obligación de realizar declaración complementaria de IRPF por parte del perceptor de las mismas.
Cuando los rendimientos del trabajo se perciban en periodos distintos a los que eran exigibles por circunstancias no imputables al contribuyente, se imputarán al ejercicio en que eran exigibles. El perceptor debe presentar una autoliquidación complementaria del ejercicio correspondiente sin sanción ni intereses de demora. En dicha declaración se deben incluir tanto los rendimientos íntegros como las retenciones aplicables. Por su parte, la entidad pagadora debe consignar en el modelo 190 el importe de las percepciones efectivamente satisfechas en el año en que se realizan los pagos.
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