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V0206-25 21. Februar 2025 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ISD · pacto de mejora

Verbesserungsübereinkommen mit gegenwärtiger Leistung schließen die 95 %-Minderung für Familienunternehmen aus

Der Anfragende erkundigt sich, ob Verbesserungsübereinkommen nach galicischem Recht mit der Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten die Anwendung der 95 %-Minderung für Familienunternehmen ermöglichen. Die DGT antwortet, dass dies nicht möglich ist, da die Minderung voraussetzt, dass der Erblasser bereits verstorben ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung des Vorgangs im Hinblick auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Insbesondere: Möglichkeit und Voraussetzungen für die Anwendung der Ermäßigung von 95 Prozent bei der Bewertung dieser Anteile gemäß den staatlichen Vorschriften.

Die Entscheidung der DGT

Verbesserungsvereinbarungen sind Erbfolgeinstrumente, aber bei gegenwärtigen Vereinbarungen erfolgt der Erwerb zu Lebzeiten des Erblassers. Die Ermäßigung gemäß Artikel 20.2.c) des LISD setzt als zwingende Voraussetzung voraus, dass der Erwerber eine verstorbene Person ist. Da diese Voraussetzung bei gegenwärtigen Erwerben nicht erfüllt ist, findet die genannte Ermäßigung keine Anwendung.

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