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V0202-25 19. Februar 2025 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ISD · hecho imponible

Die Entschädigung einer Familienhilfeversicherung unterliegt der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Eine Frau erkundigt sich, ob sie aufgrund einer Entschädigung aus einer Familienhilfeversicherung nach Eintritt einer Invalidität eine Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung abgeben muss. Die DGT antwortet, dass der Betrag als Schenkung steuerpflichtig ist, da der Ehemann der Versicherungsnehmer und sie die Begünstigte ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die Verpflichtung zur Abgabe einer Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung besteht.

Die Entscheidung der DGT

Wenn Versicherungsnehmer und Begünstigter unterschiedliche Personen sind, unterliegen die aus einer Versicherung erhaltenen Beträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer. In diesem Fall, da der Ehemann der Versicherungsnehmer und die Ehefrau die Begünstigte ist, gilt die Invaliditätsentschädigung als ein unentgeltliches Rechtsgeschäft «inter vivos» gemäß Artikel 12.e) des RISD.

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