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Ein Unternehmen, das Schiffe aus Nicht-EU-Ländern importiert, fragt, ob die Einfuhrumsatzsteuer nur auf Basis der erhaltenen Anzahlungen statt auf dem Gesamtwert berechnet werden kann. Die DGT stellt klar, dass die Bemessungsgrundlage der Einfuhr der Gesamtwert des Schiffes ist und Anzahlungen einen separaten steuerpflichtigen Tatbestand der Lieferung begründen.
Cuestión planteada Posibilidad de evitar la carga de tesorería que supone ingresar el Impuesto por los pagos anticipados correspondientes a la entrega al cliente y en el momento de la importación a efectos del Impuesto tener en cuenta todo el valor del barco, en el momento de la importación.
La base imponible de la importación de la embarcación será la definida en el artículo 83 de la Ley del Impuesto, con independencia de que existan pagos anticipados por parte del cliente. Los pagos anticipados recibidos por la entrega futura de la embarcación constituyen un segundo hecho imponible, por lo que el impuesto se devenga en el momento del cobro de dichos importes. Para mitigar la carga de tesorería, el sujeto pasivo puede solicitar la devolución de cuotas soportadas mediante el registro de devolución mensual.
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