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V0194-25 19. Februar 2025 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · tipo impositivo

Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 10 % bei Renovierungsarbeiten für Wohnungseigentümergemeinschaften unter bestimmten Voraussetzungen

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft erkundigt sich nach dem anwendbaren Mehrwertsteuersatz für Abdichtungsarbeiten an einem Platz über einer Tiefgarage. Die DGT stellt fest, dass der Satz von 10 % gilt, wenn das Gebäude hauptsächlich zu Wohnzwecken genutzt wird und die Anforderungen an Renovierung und Reparatur erfüllt sind, sofern die Materialkosten 40 % der Bemessungsgrundlage nicht überschreiten.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Anwendbarer Mehrwertsteuersatz für die angefragten Vorgänge.

Die Entscheidung der DGT

Der Steuersatz von 10 % findet Anwendung auf Renovierungs- und Reparaturarbeiten in Gebäuden, die vorwiegend zu Wohnzwecken dienen (mindestens 50 % der Fläche), sofern der Empfänger eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist. Dabei müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: dass der Bau vor mindestens zwei Jahren abgeschlossen wurde, dass der Empfänger die Gemeinschaft ist und dass die Kosten der bereitgestellten Materialien 40 % der Bemessungsgrundlage nicht überschreiten. Übersteigt der Materialwert diese Grenze, unterliegt der Vorgang dem Regelsatz von 21 %.

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