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V0193-25 19. Februar 2025 · SG de Operaciones Financieras Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del capital mobiliario

Das aus einer Lebensversicherung mit Sparcharakter erhaltene Kapital wird als Einkünfte aus beweglichem Kapital besteuert

Ein Steuerpflichtiger fragt an, wie das Kapital einer 1996 abgeschlossenen Lebensversicherung nach deren Fälligkeit im Jahr 2024 besteuert wird. Die DGT antwortet, dass der erzielte Gewinn Einkünfte aus beweglichem Kapital darstellen und dass das Versicherungsunternehmen einen Quellensteuerabzug von 19 Prozent vornehmen muss.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Besteuerung der erhaltenen Leistung und Berechnung des anwendbaren Quellensteuerabzugs.

Die Entscheidung der DGT

Der Erhalt eines Überlebenskapitals aus einer individuellen Lebensversicherung stellt Einkünfte aus beweglichem Kapital dar. Der Ertrag wird berechnet, indem die gezahlten Prämien vom erhaltenen Kapital abgezogen werden, wobei auch der Teil der Prämien, der dem Risiko im Todesfall oder bei Erwerbsunfähigkeit entspricht, abgezogen werden kann, sofern dieser während der gesamten Laufzeit gleich oder niedriger als 5 % der mathematischen Rückstellung war. Das Versicherungsunternehmen muss einen Quellensteuerabzug von 19 % auf den in die Bemessungsgrundlage einfließenden Betrag vornehmen.

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