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Es wurde angefragt, ob für die Berechnung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer (ITP) bei einem Wohnungsvermietvertrag die vertraglich vereinbarte Dauer oder das gesetzliche Minimum von drei Jahren gemäß LAU heranzuziehen ist. Die DGT stellt klar, dass aufgrund der gesetzlichen Verlängerungsoptionen ein Zeitraum von drei Jahren anzusetzen ist.
Cuestión planteada Primera. Si a efectos de la base imponible del Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales y Actos Jurídicos Documentados por la constitución del arrendamiento, se ha de tener en cuenta el periodo que consta en el contrato o los 3 años regulados en el artículo 9.1 de la Ley de Arrendamientos Urbanos.
La base imponible del arrendamiento se determina por la cantidad total a satisfacer durante el periodo de duración del contrato. Dado que la Ley de Arrendamientos Urbanos establece una duración mínima de tres años mediante prórrogas obligatorias, se debe tener en cuenta dicho plazo de tres años. No procede la devolución del impuesto si el contrato dura menos tiempo, salvo que la rescisión se declare judicial o administrativamente por resolución firme.
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