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Ein Unternehmen erkundigt sich, ob der Abzug für Investitionen auf den Kanarischen Inseln auf den Kauf von gebrauchten Anlagegütern im Jahr 2010 angewendet werden kann. Die DGT stellt klar, dass zur Bestimmung der Anwendbarkeit die zum Zeitpunkt des Jahres 1996 geltenden Vorschriften maßgeblich sind.
Cuestión planteada 1. Si resulta de aplicación la deducción por inversiones en Canarias a las inversiones realizadas en activos fijos usados adquiridos en el año 2010, por considerar cumplido el requisito de evidente mejora tecnológica para la empresa adquirente de conformidad con lo establecido en el artículo 2.Dos del Real Decreto 241/1992, de 13 de marzo, por el que se desarrolla la Ley 20/1991, de 7 de junio.
Para determinar la aplicabilidad de la deducción por inversión en Canarias por la adquisición de activos de referencia, debe estarse a la normativa vigente en el ejercicio 1996. Esto incluye la disposición adicional duodécima de la Ley 43/1995 y las especialidades del artículo 94 de la Ley 20/1991. El cómputo de la deducción se inicia en el periodo impositivo en que las inversiones se ponen a disposición del sujeto pasivo.
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