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V0151-26 27. Januar 2026 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ISD · residencia habitual

Zuständige Autonome Gemeinschaft bei der Erbschaftsteuer nach Wohnsitzwechsel

Es wird geklärt, welche Autonome Gemeinschaft für die Erhebung der Erbschaftsteuer zuständig ist, wenn der Verstorbene kurz vor seinem Tod seinen Wohnsitz umgemeldet hat. Die DGT stellt fest, dass die Zuständigkeit durch den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers in dem Zeitraum von fünf Jahren vor dem Tod bestimmt wird.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Zuständige Autonome Gemeinschaft für die Veranlagung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Die Entscheidung der DGT

Die für die Erbschaftsteuer zuständige Autonome Gemeinschaft ist diejenige, in der der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Dieser Aufenthalt wird durch den Ort bestimmt, an dem er während des Zeitraums von fünf Jahren unmittelbar vor dem Veranlagungszeitpunkt die höchste Anzahl an Tagen verbracht hat. Der Nachweis dieses Aufenthalts ist eine Tatsachenfrage, die durch rechtlich zulässige Mittel nachgewiesen werden muss.

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