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V0140-25 12. Februar 2025 · SG de Tributos Locales Kriterium gültig
OTRO · iae

Handelsregistereintrag für Brot und Milchprodukte berechtigt nicht zum Verkauf von Geschenkartikeln wie Schlüsselanhängern oder Tassen

Die Anfragende möchte wissen, ob sie Geschenkartikel (Schlüsselanhänger, Magnete oder Tassen) verkaufen darf, wenn sie unter dem Wirtschaftszweig für den Handel mit Brot, Backwaren und Milchprodukten registriert ist. Die DGT stellt klar, dass dieser Wirtschaftszweig diese Tätigkeit nicht abdeckt und eine Registrierung unter dem Wirtschaftszweig für Haushaltswaren, Dekorations- oder Geschenkartikel erforderlich ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Es wird gefragt, ob unter diesem Abschnitt Geschenkartikel wie Schlüsselanhänger, Magnete oder Tassen verkauft werden dürfen oder ob eine Anmeldung unter einer anderen Steuerkategorie erfolgen muss.

Die Entscheidung der DGT

Der Abschnitt 644.1 berechtigt zum Handel mit Bäckerei-, Konditorei- und Milchwaren, einschließlich deren Vermarktung in Verpackungen aus Modeschmuck, Porzellan oder Fantasieartigem. Er erlaubt jedoch nicht den Verkauf von Geschenkartikeln wie Schlüsselanhängern, Magneten oder Tassen. Für den Einzelhandel mit diesen Artikeln ist der Abschnitt 653.3 in Bezug auf Haushaltswaren, Eisenwaren, Dekorations-, Geschenk- oder Werbeartikel zu verwenden.

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