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V0126-23 3. Februar 2023 · SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior y sobre el Medio Ambiente Kriterium gültig
OTRO · impuesto especial sobre envases de plástico

Die Information über die Steuer auf Kunststoffverpackungen muss auf der Rechnung oder mittels Bescheinigung erfolgen, sofern der Kunde dies verlangt

Ein Händler erkundigt sich, ob er die Informationen über die Sondersteuer auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen in seinen Rechnungen angeben muss. Die DGT antwortet, dass er, da er kein Hersteller ist, diese Daten nur in nicht vereinfachten Rechnungen oder mittels einer Bescheinigung angeben muss, wenn der Kunde dies verlangt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage In Bezug auf die Sondersteuer auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen werden folgende Fragen aufgeworfen:

Die Entscheidung der DGT

Wer Verkäufe oder Lieferungen von steuerpflichtigen Produkten vornimmt, ohne Hersteller zu sein, muss den gezahlten Steuerbetrag und die Menge des nicht recycelten Kunststoffs in Kilogramm angeben. Diese Information muss in der Rechnung oder in einer Bescheinigung enthalten sein, sofern der Erwerber dies verlangt. Diese Verpflichtung gilt auch im Falle einer Sachspende, wenn der Empfänger die Information benötigt.

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