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V0112-19 17. Januar 2019 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · retenciones

Berechnung der Einkommensteuer-Abzüge für entsandte Arbeitnehmer: Bemessungsgrundlage auf steuerpflichtiges und nicht steuerbefreites Einkommen

Eine Stiftung erkundigt sich nach der Anwendung der Einkommensteuer-Abzüge (IRPF) auf Arbeitnehmer, die ins Ausland entsandt werden und zwischen der Steuerbefreiung für Auslandsarbeit oder dem Regime für Überschüsse wählen können. Die DGT stellt klar, dass die Einbehaltung auf der Grundlage der steuerpflichtigen und nicht steuerbefreiten Vergütungen erfolgen muss, da beide Regime nicht miteinander vereinbar sind.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Unvereinbarkeit zwischen der in Artikel 7 p) des Einkommensteuergesetzes geregelten Befreiung und dem in Artikel 9.A.3.b) der Steuerverordnung vorgesehenen Überschussregime.

Die Entscheidung der DGT

Der zahlende Rechtsträger muss Quellensteuerabzüge auf Arbeitsentlohnungen nach dem allgemeinen Verfahren vornehmen. Zur Berechnung des Abzugssatzes ist der Gesamtbetrag der steuerpflichtigen und nicht befreiten Vergütungen als Bemessungsgrundlage heranzuziehen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Befreiung gemäß Artikel 7.p) des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) mit dem Überschussregime unvereinbar ist. Der Arbeitnehmer entscheidet bei der Abgabe seiner Steuererklärung, welches Regime anzuwenden ist, ungeachtet der vom Unternehmen berechneten Abzüge.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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