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Eine Stiftung erkundigt sich nach der Anwendung der Einkommensteuer-Abzüge (IRPF) auf Arbeitnehmer, die ins Ausland entsandt werden und zwischen der Steuerbefreiung für Auslandsarbeit oder dem Regime für Überschüsse wählen können. Die DGT stellt klar, dass die Einbehaltung auf der Grundlage der steuerpflichtigen und nicht steuerbefreiten Vergütungen erfolgen muss, da beide Regime nicht miteinander vereinbar sind.
Cuestión planteada Incompatibilidad entre la exención regulada en el artículo 7 p) de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas y el régimen de excesos previsto en el artículo 9.A.3.b) del Reglamento del Impuesto.
La entidad pagadora debe practicar retenciones sobre los rendimientos del trabajo mientras el trabajador mantenga la condición de contribuyente de IRPF. Para calcular el tipo de retención, se debe tomar como base la cuantía total de las retribuciones sujetas y no exentas, considerando que la exención del artículo 7 p) de la LIRPF es incompatible con el régimen de excesos del Reglamento. El trabajador podrá optar por uno de los dos regímenes al realizar su declaración, independientemente de la retención aplicada por la empresa.
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