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Eine Holdinggesellschaft (X), die 100 % der Anteile an einer Tochtergesellschaft (X1) hält, plant eine Rückwärtsfusion durch Absorption zur Vereinfachung ihrer Struktur. Die DGT prüft, ob dieser Vorgang unter das Sonderregime der steuerlichen Neutralität fällt und welchen Umfang eine mögliche Regularisierung hätte.
Gestellte Frage 1º) Ob die beschriebene Transaktion unter das steuerliche Regime fallen kann, das in Kapitel VII des Titels VII des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer vorgesehen ist.
Si la operación se realiza en el ámbito mercantil según el Real Decreto-ley 5/2023 y cumple el artículo 76.1 de la LIS, puede acogerse al régimen de neutralidad fiscal. En este caso, la sociedad X no integrará rentas por la transmisión y la absorbente mantendrá los valores y antigüedad de los bienes recibidos. La absorbente se subrogará en las bases imponibles negativas de la transmitente con los límites de los artículos 84.2 y la disposición transitoria decimosexta 7.b) de la LIS. El régimen no se aplicará si el objetivo principal es el fraude o la evasión fiscal, o si no existen motivos económicos válidos como la reestructuración o racionalización de actividades.
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