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V0099-17 20. Januar 2017 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · aportación no dineraria

Anwendung des Sonderregimes für Sacheinlagen und Umtausch von Wertpapieren bei Erfüllung rechtlicher Voraussetzungen und wirtschaftlicher Gründe

Eine Familiengruppe erkundigt sich, ob die Einbringung von Anteilen einer Bruchteilsgemeinschaft in neue Gesellschaften und ein anschließender Umtausch von Wertpapieren unter das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) fallen können. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Anforderungen an die Beteiligung und die wirtschaftliche Tätigkeit erfüllt sind und die dargelegten Umstrukturierungsgründe wirtschaftlich begründet sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die geplante Transaktion die Voraussetzungen für die Anwendung des Sonderregimes des Kapitels VII des Titels VII des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer erfüllt. Insbesondere, ob sie als aus wirtschaftlich begründeten Gründen erfolgt angesehen werden kann.

Die Entscheidung der DGT

Die Einbringung des ideellen Anteils eines Miteigentümers gilt als besondere Sacheinlage, die dem Regime des Artikels 87.1 des LIS unterliegt, sofern die Mindestbeteiligung von 5 % erfüllt ist und die Elemente wirtschaftlichen Tätigkeiten mit handelsrechtlicher Buchführung zugeordnet sind. Der Wertpapieraustausch kann das Sonderregime anwenden, wenn die begünstigte Gesellschaft die Mehrheit der Stimmrechte erwirbt und die Anforderungen des Artikels 80 des LIS erfüllt sind. Die Gründe der Zentralisierung, Professionalisierung, Vereinfachung der Verwaltung, Finanzierung und Nachfolge gelten gemäß Artikel 89.2 des LIS als wirtschaftlich begründet.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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