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V0081-25 3. Februar 2025 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · urbanización

Die Übertragung von Grundstücken im Erschließungsprozess oder erschlossenen Grundstücken unterliegt der MwSt.

Ein Wirtschaftsunternehmen erkundigt sich, ob die Übertragung eines bebaubaren Grundstücks mit ausgeführten Hauptinfrastrukturen der Mehrwertsteuer unterliegt oder von dieser befreit ist. Die DGT stellt fest, dass es sich, da die physische Umgestaltung des Grundstücks begonnen hat, um ein Grundstück im Erschließungsprozess, das der Steuer unterliegt.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die Übertragung des besagten Grundstücks der Mehrwertsteuer unterliegt und gegebenenfalls von dieser befreit ist.

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