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Eine Mitarbeiterin eines spanischen Unternehmens fragt, ob sie die Steuerbefreiung für Tätigkeiten in einer US-Tochtergesellschaft in Anspruch nehmen kann. Die Finanzbehörde stellt fest, dass die Anfrage für den Zeitraum 2024 aufgrund von Unzeitgemäßheit unzulässig ist. Für 2025 setzt die Befreiung voraus, dass nachgewiesen wird, dass die Arbeit eine konzerninterne Dienstleistung darstellt, die der ausländischen Einheit einen Nutzen bringt.
Cuestión planteada Si puede aplicar la exención prevista en el artículo 7 p) de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Para aplicar la exención del artículo 7 p) de la LIRPF, los trabajos deben realizarse efectivamente en el extranjero y para una entidad no residente. Si la entidad está vinculada, debe probarse que el servicio es una prestación intragrupo que produzca una ventaja o utilidad a la entidad destinataria, según el artículo 18 de la LIS. No se considera servicio intragrupo si la actividad se realiza por intereses de la matriz asociados a su estructura jurídica. Además, el país debe aplicar un impuesto análogo y no ser paraíso fiscal.
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