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Ein Anfragender erkundigt sich, ob steuerliche Vergünstigungen gemäß der vierten Übergangsbestimmung des Gesetzes 29/1987 auf eine Lebensversicherung angewendet werden können. Die DGT stellt fest, dass dies nicht möglich ist, da die Police bereits nach Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen wurde.
Fragestellung: Ob der Antragsteller zum Zeitpunkt des Todes seines Vaters die durch die vierte Übergangsbestimmung des Gesetzes 29/1987 festgelegten Steuervorteile anwenden kann.
Die vierte Übergangsbestimmung des Gesetzes 29/1987 erlaubt die Beibehaltung von Steuervorteilen nur dann, wenn der Vertrag vor der Veröffentlichung des Entwurfs dieses Gesetzes abgeschlossen wurde. Da die Versicherung im März 1988 abgeschlossen wurde, als das Gesetz 29/1987 bereits in Kraft war, können die Vorteile der Übergangsbestimmung nicht in Anspruch genommen werden.
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