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V0042-25 22. Januar 2025 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · escisión total

Die vollständige Spaltung eines Unternehmens in zwei neue Einheiten kann unter bestimmten Bedingungen dem steuerneutralen Regime unterliegen

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob eine Gesamtscheidung zur Trennung der industriellen von der finanziellen Tätigkeit unter das steuerneutrale Sonderregime fallen kann. Die DGT antwortet, dass dieses Regime angewendet werden kann, sofern die geschäftlichen Anforderungen sowie die Verhältnismäßigkeit bei der Zuteilung der Anteile erfüllt sind und die Transaktion nicht der Steuerhinterziehung oder Steuervermeidung dient.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die Operation der vollständigen Spaltung in zwei neue Einheiten, eine, die der industriellen Tätigkeit gewidmet ist, einschließlich aller für die industrielle Tätigkeit eigenen Elemente, und eine andere für Finanz- und Investitionstätigkeiten, mit den derzeitigen Finanzanlagen und Liquiditätsüberschüssen, wobei die Anteile beider begünstigten Einheiten den Gesellschaftern der abgespalteten Gesellschaft in demselben Prozentsatz zugeteilt werden, den sie bereits an dieser hielten, als aus triftigen wirtschaftlichen Gründen aufgrund einer Unternehmensrestrukturierung durchgeführt angesehen werden kann, damit das im Kapitel VII des Titels VII des Gesetzes 27/2014 vorgesehene steuerliche Sonderregime zur Anwendung kommt.

Die Entscheidung der DGT

Si la escisión se realiza en el ámbito mercantil y los socios reciben participaciones en las nuevas entidades de forma proporcional a su participación previa, se cumplen los requisitos del artículo 76.2.1º a) de la LIS. En este caso, no es necesario que los patrimonios constituyan ramas de actividad. La aplicación del régimen de neutralidad fiscal queda condicionada a que el objetivo principal no sea el fraude o la evasión fiscal, según el artículo 89.2 de la LIS.

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