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V0036-21 15. Januar 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · retenciones

Auf die Vergütung von Geschäftsführern kann kein Quellensteuerabzug von mehr als 35 Prozent angewendet werden

Es wird angefragt, ob es möglich ist, einen Quellensteuersatz von mehr als 35 Prozent auf Geschäftsführer anzuwenden. Die DGT antwortet, dass die Sätze von 35 oder 19 Prozent für diese Eigenschaft feststehen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Möglichkeit der Anwendung eines Quellensteuerabzugs von mehr als 35 pro 100 auf die Vergütungen der Geschäftsführer.

Die Entscheidung der DGT

Die Quellensteuersätze für Geschäftsführer (35 % oder 19 % je nach Umsatz) fungieren als Feststeuersätze. Die Möglichkeit, einen höheren Quellensteuersatz zu beantragen, gilt nur, wenn die Quellensteuer nach dem allgemeinen Verfahren gemäß den Artikeln 82 ff. der Einkommensteuerverordnung (Reglamento del IRPF) ermittelt wird.

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