Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V0034-23 16. Januar 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · jubilación demorada

Der 30%ige Abzug für die Kapitalabfindung kann auf die aufgeschobene Rentenzahlung angewendet werden

Eine Steuerpflichtige fragt an, ob die Einmalzahlung für die aufgeschobene Rente (Pauschalbetrag) die Anwendung des 30%igen Abzugs der Einkommensteuer (IRPF) ermöglicht. Die DGT stellt fest, dass dieser Abzug anwendbar ist, da es sich um eine Sozialversicherungsleistung handelt, die in Form eines Kapitalbetrags ausgezahlt wird.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Steuerliche Behandlung des Erhalts dieser Einmalzahlung, insbesondere ob der in Artikel 18 des LIRPF vorgesehene 30%ige Abzug angewendet werden kann.

Die Entscheidung der DGT

Die wirtschaftliche Ergänzung für die aufgeschobene Rente in Form eines Pauschalbetrags (Art. 210.2.b TRLGSS) stellt Arbeitslohn dar. Der Abzug gemäß Artikel 18.2 des LIRPF sowie der Abzug für offensichtlich unregelmäßige Einkünfte sind nicht anwendbar. Jedoch ist der in Artikel 18.3 des LIRPF vorgesehene Abzug von 30 % anwendbar, da es sich um eine Leistung gemäß Artikel 17.2.a handelt, die in Form eines Kapitalbetrags ausgezahlt wird.

E-Mail
Kontakt