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V0034-17 10. Januar 2017 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ISD · reducción en la base imponible

Voraussetzungen für die 95-prozentige Minderung der Bemessungsgrundlage bei der Schenkung von Geschäftsanteilen

Eine Familiengruppe, die eine Holding mit Tochtergesellschaften hält, erkundigt sich nach der Anwendbarkeit der Minderung bei der Schenkung von Geschäftsanteilen. Die DGT stellt fest, dass die Minderung zulässig ist, sofern die Voraussetzungen bezüglich des Alters oder der Erwerbsunfähigkeit, das Ausscheiden aus leitenden Funktionen sowie die Beibehaltung der Befreiung von der Vermögenssteuer erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Anwendbarkeit der im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz und in Artikel 33.3.c) des Einkommensteuergesetzes vorgesehenen Ermäßigung für den Fall, dass die Antragsteller ihre Anteile an ihre drei Kinder schenken, die mit ihnen die Familiengruppe bilden.

Die Entscheidung der DGT

Um den Abzug von 95 % auf die Bemessungsgrundlage bei der Übertragung von Anteilen unter Lebenden anzuwenden, muss die Befreiung von der Vermögensteuer vorliegen. Zudem muss der Schenkende 65 Jahre oder älter sein (oder eine absolute Erwerbsunfähigkeit/schwere Invalidität aufweisen) und seine Leitungsfunktion aufgeben. Der Beschenkte muss das erworbene Vermögen behalten und das Recht auf die Vermögenssteuerbefreiung über zehn Jahre lang wahren. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, entsteht kein Veräußerungsgewinn oder -verlust in der Einkommensteuer.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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