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Ein Unternehmen erkundigt sich, ob eine Verschmelzung durch Übernahme einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft unter das Sonderregime des TRLIS fallen kann und ob die Gründe dafür wirtschaftlich schlüssig sind. Die DGT antwortet, dass die Transaktion dieses Regime anwenden kann, sofern sie die handelsrechtlichen und steuerlichen Anforderungen erfüllt und die Gründe auf einer Rationalisierung oder Umstrukturierung beruhen und nicht rein steuerlicher Natur sind.
Cuestión planteada Si procede la aplicación del régimen especial del capítulo VIII del título VII del texto refundido de la Ley del Impuesto sobre Sociedades, a la operación planteada. Y si los motivos alegados tienen la consideración de económicamente válidos a estos efectos.
La operación puede acogerse al régimen especial si se realiza al amparo de la Ley 3/2009 y cumple el artículo 83.1 del TRLIS. Los motivos de simplificación de estructura, eficiencia, mejora de gestión y refuerzo financiero se consideran económicamente válidos según el artículo 96.2 del TRLIS. La existencia de bases imponibles negativas en la absorbida no impide la aplicación del régimen, aunque su compensación estará sujeta a los límites de los artículos 90 y 89.3 del TRLIS.
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