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Es wird geprüft, ob eine Verschmelzung durch Übernahme das Sonderregime der steuerlichen Neutralität anwenden kann. Die DGT stellt fest, dass die Transaktion unter dieses Regime fallen kann, sofern sie die handelsrechtlichen Anforderungen sowie die des Artikels 76.1 a) des LIS erfüllt und nicht primär auf Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung abzielt.
Cuestión planteada Si la realización de la operación de fusión por absorción descrita puede realizarse amparada en Régimen Especial de las fusiones, escisiones, aportaciones de activos y canje de valores establecido en el Título VII, Capítulo VII de la Ley 27/20214, de 27 de noviembre, del del Impuesto sobre Sociedades.
Si la operación se realiza en el ámbito mercantil y cumple el artículo 76.1 a) de la LIS, puede acogerse al régimen de neutralidad fiscal. En este caso, no se integrarán en la base imponible las rentas derivadas de la transmisión y se mantendrán los valores fiscales y la antigüedad de los elementos patrimoniales. La sociedad absorbente se subrogará en el derecho a compensar las bases imponibles negativas de la absorbida con los límites legales. No obstante, el régimen no se aplicará si el objetivo principal de la operación es el fraude o la evasión fiscal.
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