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Eine Person mit steuerlichem Wohnsitz in Murcia und Meldebescheinigung in Barcelona erkundigt sich, wo die Anmeldung einer Geldschenkung einzureichen ist. Die DGT antwortet, dass es sich um eine bewegliche Sache handelt und die Zuständigkeit bei der Autonomen Gemeinschaft liegt, in der der Beschenkte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Aufgeworfene Frage: Ort der Einreichung der Erbschafts- und Schenkungsteuererklärung.
Die Schenkung von Geld wird als bewegliche Sache in der Autonomen Gemeinschaft besteuert, in der der Beschenkte zum Zeitpunkt des Steuerentstehungstatbestandes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der gewöhnliche Aufenthalt wird durch den Ort bestimmt, an dem die Person in den fünf Jahren vor dem Steuerentstehungstatbestand die meisten Tage verbracht hat. Falls die Person nicht mehr als 183 Tage in einem Gebiet verweilt, gilt sie als ansässig dort, wo sich der Kern ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten oder Interessen befindet.
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