Steuerberatung in Navarra: Wirtschaftsabkommen, Hacienda Foral und das eigene Steuersystem der Comunidad Foral
Experten für das Wirtschaftsabkommen Navarras: IS Ley Foral 26/2016, forales IRPF, Hacienda Foral de Navarra und Anknüpfungspunkte für Unternehmen im Foralgebiet.
Betrifft das Ihr Unternehmen?
Wissen Sie, ob Ihr Unternehmen gemäß den Regeln des Convenio Económico vor der Hacienda Foral de Navarra oder vor der AEAT besteuert werden muss?
Wenden Sie die Anknüpfungspunkte des Convenio Económico für IS und IVA korrekt an?
Kennen Sie die eigenen Abzüge der Ley Foral 26/2016, die im staatlichen IS nicht existieren?
Haben Sie die Unterschiede des forale IRPF navarro für Ihre Mitarbeiter mit Wohnsitz in der Comunidad Foral analysiert?
0 von 4 Fragen beantwortet
Wie wir arbeiten
Analyse der Anknüpfungspunkte des Convenio Económico
Wir bestimmen, welche Verwaltung — Hacienda Foral de Navarra oder AEAT — für die Besteuerung Ihres Unternehmens bei jeder Steuer (IS, IVA, IRPF) zuständig ist, unter Anwendung der Regeln des Convenio Económico Ley 28/1990, aktualisiert durch Ley Foral 36/2022. Wir identifizieren Risiken der Doppelbesteuerung und Überschneidungen zwischen den Verwaltungen.
Steuerstrategie unter der Ley Foral 26/2016 des IS
Wir erarbeiten einen Plan, der die eigenen Steuersätze und Abzüge des navarra IS nutzt: differenzierte Steuersätze für KMU (25% allgemein, 23% für Bemessungsgrundlagen unter 60.000 €, 20% für neu gegründete Unternehmen im ersten Geschäftsjahr), Abzug für F&E+I im Foralregime und navarra forale Steuerkonsolidierung.
Steuer-Compliance vor der Hacienda Foral de Navarra
Wir verwalten alle steuerlichen Pflichten vor der Hacienda Foral de Navarra: IS foral (Modelo 200 N), IVA foral (Modelo 130 N), forale IRPF navarro, forale Vermögensteuer und informative Erklärungen. Wir reichen die Selbstveranlagungen fristgerecht beim zuständigen Organ ein.
Koordination mit Gemeinrecht und anderen Foralgebieten
Wenn das Unternehmen sowohl in Navarra als auch im Gemeinrecht oder im Baskenland tätig ist, koordinieren wir die Besteuerung zwischen den Verwaltungen gemäß den Verteilungsregeln des Convenio Económico und des Concierto Económico und vermeiden sowohl Doppelbesteuerung als auch Nachforderungen.
Die Herausforderung
Navarra verfügt über ein Steuersystem, das sich grundlegend vom spanischen Gemeinrecht unterscheidet: Das Wirtschaftsabkommen (Convenio Económico) zwischen dem Staat und der Comunidad Foral de Navarra — geregelt durch Gesetz 28/1990 und aktualisiert durch Ley Foral 36/2022 — verleiht der Hacienda Foral de Navarra volle Normsetzungs- und Erhebungskompetenz über die wichtigsten direkten und indirekten Steuern. Die navarra Körperschaftsteuer (Impuesto sobre Sociedades) richtet sich nach der Ley Foral 26/2016 — nicht nach dem staatlichen Gesetz 27/2014 — mit eigenen Steuersätzen und Abzügen, die vielen Unternehmen mit Tätigkeit in Navarra unbekannt sind. Im Unterschied zu den Foralen Diputaciones des Baskenlandes (Bizkaia, Gipuzkoa, Álava), deren Foralsystem über das Wirtschaftsabkommen (Concierto Económico, Gesetz 12/2002) geregelt ist, verfügt das navarrische System über ein eigenes Rechtsinstrument: das Convenio Económico, mit eigenen Anknüpfungsregeln und einer Hacienda Foral mit vollständiger Verwaltungs- und Prüfungsautonomie.
Unsere Lösung
BMC betreut Unternehmen und Unternehmensgruppen mit Tätigkeit oder Domizil in Navarra über ein auf das Convenio Económico spezialisiertes Beratungsmodell: Analyse der Anknüpfungspunkte zur Bestimmung der zuständigen Verwaltung — Hacienda Foral de Navarra oder AEAT — für jede Steuer, Steuer-Compliance unter der Ley Foral 26/2016 des IS, Planung des navarra IS und IRPF foral, forale Vermögensteuer, forale Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Koordination bei gleichzeitiger Tätigkeit im Gemeinrecht und im navarra Foralgebiet. Die reguläre Beratung erfolgt vollständig remote mit Videokonferenz, digitaler Dokumentation und telematischer Vertretung vor der Hacienda Foral.
Navarra ist die einzige spanische Autonome Gemeinschaft mit einem vollständig foralen Steuersystem, das durch das Wirtschaftsabkommen (Convenio Económico) zwischen dem Staat und der Comunidad Foral de Navarra (Gesetz 28/1990, mehrfach aktualisiert und zuletzt durch Ley Foral 36/2022) geregelt ist. Anders als im Gemeinrecht besitzt die Hacienda Foral de Navarra Normsetzungs-, Verwaltungs- und Prüfungskompetenz über die wichtigsten Steuern: Die Körperschaftsteuer (Impuesto sobre Sociedades) richtet sich nach der Ley Foral 26/2016 mit eigenen Steuersätzen und Abzügen; der IRPF foral hat seinen eigenen Gesetzestext; auch die Vermögensteuer und die Erbschaft- und Schenkungsteuer folgen einer differenzierten navarra Foralgesetzgebung. Die navarrische Foralität darf nicht mit den baskischen Foralsystemen (Bizkaia, Gipuzkoa, Álava) verwechselt werden, die über ihr eigenes Concierto Económico (Gesetz 12/2002) mit ähnlichem Charakter, aber strukturell unterschiedlichen Merkmalen verfügen.
Das Convenio Económico Navarras: warum das navarrische Steuerregime einzigartig ist und nicht mit dem baskischen verwechselt werden darf
Das Convenio Económico Navarras ist eines der zwei großen foralen Steuerregimes in Spanien — neben dem Concierto Económico des Baskenlandes. Beide haben historische Wurzeln, die der Verfassung von 1978 vorausgehen und von deren erster Zusatzbestimmung ausdrücklich anerkannt wurden. Sie weisen jedoch institutionelle und normative Unterschiede erster Ordnung auf, die vor der Entwicklung jeder Steuerstrategie in diesen Gebieten verstanden werden müssen.
In Navarra liegt die Verwaltung der wichtigsten Steuern bei der Hacienda Foral de Navarra (Organ der Comunidad Foral), nicht bei einer Provinzdiputación. Das bedeutet: Es gibt eine einzige forale Steuerverwaltung für das gesamte navarrische Gebiet mit Sitz in Pamplona. Im Baskenland hingegen hat jedes historische Territorium — Bizkaia, Gipuzkoa und Álava — eine eigene Foral-Diputación mit voller Normsetzungs- und Verwaltungskompetenz.
Das Convenio Económico Gesetz 28/1990 in der durch Ley Foral 36/2022 aktualisierten Fassung regelt die Anknüpfungspunkte, die bestimmen, wann ein Unternehmen vor der Hacienda Foral de Navarra und wann vor der AEAT besteuert wird. Diese Anknüpfungspunkte sind das zentrale Element der steuerlichen Beratung für Unternehmen mit Tätigkeit in Navarra.
Unser Team für forale Steuerberatung in Navarra: Spezialisten für das Convenio Económico und die Ley Foral 26/2016
BMC betreut Unternehmen mit Tätigkeit oder Domizil in Navarra aus einem spezialisierten Remote-Beratungsmodell für das Convenio Económico heraus. Unser Steuerteam in Madrid verfügt über direkte Erfahrung in der Analyse der Anknüpfungspunkte des navarra Convenio, in der Steuer-Compliance unter der Ley Foral 26/2016 des IS und in der Koordination zwischen der Hacienda Foral de Navarra und der AEAT für Gruppen mit gleichzeitiger Tätigkeit in mehreren Gebieten.
Für Maßnahmen, die physische Präsenz in Pamplona erfordern — Prüfungen der Hacienda Foral, Beschwerden vor dem Tribunal Económico-Administrativo Foral de Navarra (TEAFNA), oder persönliche Vorgänge vor der Agencia Tributaria de Navarra — arbeiten wir mit lokalen Kammermitgliedern zusammen, die das interne Funktionieren der navarra Foralsteuerverwaltung kennen.
Was die Ley Foral 26/2016 des navarra IS für die Unternehmensbesteuerung bedeutet
Die Ley Foral 26/2016 vom 28. Dezember über die Körperschaftsteuer Navarras — im Boletín Oficial de Navarra veröffentlicht und periodisch durch Begleitgesetze zu den Haushaltsplänen aktualisiert — regelt die Besteuerung navarra Gesellschaften mit folgenden praktisch relevantesten Besonderheiten:
Anwendungsbereich und Anknüpfungspunkte des IS: Gemäß Artikel 18 des Convenio Económico werden ausschließlich in Navarra besteuert: Gesellschaften mit Steuersitz in Navarra, deren Betriebsvolumen im vorangegangenen Geschäftsjahr 7 Millionen Euro nicht überstieg. Gesellschaften mit Steuersitz in Navarra, die diesen Schwellenwert überschreiten, werden proportional zum in Navarra, im Gemeinrecht und in jedem baskischen Foralgebiet erzielten Umsatz besteuert.
Steuersätze der Ley Foral 26/2016: Der allgemeine Steuersatz beträgt 25%, identisch mit dem staatlichen. Es gibt foralgebietsspezifische ermäßigte Steuersätze: für Neugründungen (20% im ersten Geschäftsjahr mit positiver Bemessungsgrundlage), für geschützte Genossenschaften und für gemeinnützige Einrichtungen. Die Ley Foral enthält keinen Satz von 15% für neue Unternehmen wie der staatliche IS, dafür sind die Investitions- und F&E+I-Abzüge für bestimmte Sektoren im navarra Foralregime großzügiger.
F&E+I-Abzüge (Artikel 61-65 LF 26/2016): Das F&E+I-Abzugsregime der Ley Foral 26/2016 hat ähnliche Grundprozentsätze wie der staatliche IS, aber einen höheren Abzugslimit auf die Steuerschuld (das Doppelte des staatlichen Maximums unter bestimmten Umständen), was besonders vorteilhaft für Technologie- oder Industrieunternehmen mit F&E+I-Projekten in Navarra ist.
Was unsere Steuerberatung in Navarra umfasst
Vom Team in Madrid aus, mit Spezialisierung auf das Convenio Económico, bieten wir:
Initiale Analyse der Anknüpfungspunkte: Wir prüfen die Situation Ihres Unternehmens oder Ihrer Gruppe, um genau zu bestimmen, welcher Verwaltung — Hacienda Foral de Navarra, AEAT, baskische Haciendas Forales — jede Steuer und welcher Anteil des Umsatzes zuzuordnen ist, gemäß den Regeln des geltenden Convenio Económico.
IS foral navarro Compliance: Vorbereitung und Einreichung des Modelos 200-N (navarra IS foral), mit korrekter Anwendung der Steuersätze der Ley Foral 26/2016, der eigenen foralen Abzüge und der foralen Steuerkonsolidierungsregeln, wenn anwendbar.
IVA und IRPF foral Compliance: Einreichung der periodischen Selbstveranlagungen der IVA vor der Hacienda Foral de Navarra für Unternehmen mit Steuersitz im Foralgebiet, und Verwaltung des navarra IRPF foral für Gehaltsquellensteuer und für Gesellschafter oder Geschäftsführer mit Wohnsitz in Navarra.
Planung der foralen Vermögen- und Erbschaft-/Schenkungsteuer: Analyse der Befreiung des Familienunternehmens in der navarra foralen Vermögensteuer und der ISD-Foralermäßigungen für Übertragungen mortis causa und inter vivos, mit Vergleich zum staatlichen Regime im Gemeinrecht.
Koordination zwischen Verwaltungen: Für Gruppen, die gleichzeitig in Navarra und im Gemeinrecht oder im Baskenland tätig sind, verwalten wir die proportionale Besteuerung gemäß den anwendbaren Anknüpfungspunkten, koordinieren mit der AEAT und den baskischen Foralen Diputaciones und dokumentieren das angewandte Kriterium zum Schutz der Gruppe bei Nachforderungen.
Konkrete Leistungen
Analyse der Anknüpfungspunkte des Convenio Económico
Bestimmung der zuständigen Verwaltung (Hacienda Foral de Navarra oder AEAT) für jede Steuer, gemäß den Regeln des Convenio Económico Gesetz 28/1990, aktualisiert durch Ley Foral 36/2022.
Forale Vermögensteuer und ISD
Planung der foralen Vermögensteuer und der navarra Erbschaft- und Schenkungsteuer: Ermäßigungen, Vergünstigungen und navarra Familienunternehmen foral.
Koordination zwischen Verwaltungen
Verwaltung der proportionalen Besteuerung für Unternehmen, die in Navarra und im Gemeinrecht oder in den baskischen Foralgebieten tätig sind, unter Vermeidung von Doppelbesteuerung und Nachforderungen.
Ergebnisse, die für sich sprechen
Steuerrestrukturierung internationale Gruppe | BMC
Effektiver Steuersatz von 31 % auf 22 % gesenkt, jährliche Steuerersparnis von 2,4 Millionen Euro, vollständige CbCR-Compliance, Struktur von der spanischen Steuerbehörde ohne Anpassungen geprüft.
Steueroptimierung einer Unternehmensgruppe
28 % Reduzierung der konsolidierten Steuerlast und Vereinfachung der Unternehmensstruktur von 5 auf 3 Einheiten.
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