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Steuerberater in Barcelona: Steuerplanung für Unternehmen und Gruppen in Katalonien

Steuerberater in Barcelona: Steuerplanung für Unternehmen und Gruppen, Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer, AEAT/TEARC-Prüfungen und Start-ups im 22@-Distrikt.

22@
Technologiezentrum in Barcelona mit über 1.500 Unternehmen
TEARC
Tribunal Económico-Administrativo Regional de Cataluña — vorherige Pflichtinstanz
ATCAT
Agència Tributària de Catalunya — abgetretene Steuern mit eigenem Regime
4,8/5 bei Google · 50+ BewertungenSeit 2010 · 16 Jahre Erfahrung14 Büros in Spanien und Andorra500+ Kunden
Unser Ansatz

Wie wir arbeiten

01

Erstdiagnose des Steuerstatus

Wir prüfen die Gesellschaftsstruktur der Gruppe oder des Unternehmens, die angewandten Steuerregime, die Compliance mit den katalanischen Landesmodellen und die erkannten Risiken gegenüber AEAT und ATCAT.

02

Steuerstrategieentwicklung für Barcelona

Wir erarbeiten einen maßgeschneiderten Plan, der die Besonderheiten des katalanischen Umfelds einbezieht: Konzernsteuerrecht, Verrechnungspreise, F&E-Anreize und Stellenschaffungsabzug.

03

Umfassende Steuer-Compliance

Wir verwalten alle steuerlichen Pflichten: Körperschaftsteuer (IS), Mehrwertsteuer (IVA), Einkommensteuer/Quellensteuer (IRPF), Vermögensteuer, informative Erklärungen und ATCAT-spezifische Modelle.

04

Verteidigung vor AEAT und TEARC

Wir vertreten das Unternehmen bei Prüfungshandlungen, Inspektionen der AEAT-Sonderdelegation in Katalonien und Einsprüchen vor dem TEARC und dem Verwaltungsgericht.

Die Herausforderung

Barcelona konzentriert eine heterogene Unternehmensstruktur — Tech-Start-ups im 22@-Distrikt, Industriegruppen im Baix Llobregat, multinationale Unternehmen mit europäischem Hauptsitz, Tourismusunternehmen mit internationaler Präsenz — die zu einer zunehmend komplexen steuerlichen Compliance führt. Dies umfasst eine doppelte Steuerverwaltungsebene (staatliche AEAT und die Agència Tributària de Catalunya, ATCAT), eigene Vorschriften der Generalitat und einen Tribunal Económico-Administrativo Regional de Cataluña (TEARC) mit eigenen Überprüfungskriterien. Die meisten generalistischen Steuerberatungskanzleien in Barcelona verfügen nicht über die erforderliche Spezialisierung in Konzernsteuerrecht und internationalem Steuerrecht, die diese Profile benötigen.

Unsere Lösung

Wir betreuen Unternehmen und Gruppen mit Präsenz in Barcelona in einem hybriden Modell: das BMC-Steuerteam in Madrid mit direktem Zugang zur AEAT-Sonderdelegation in Katalonien und zum TEARC sowie Zusammenarbeit mit einem zugelassenen lokalen Ökonomen für persönliche Termine, Verfahren vor der Agència Tributària de Catalunya und Unterstützung bei wirtschaftsrechtlichen Verfahren in Katalonien. Die laufende Arbeit wird vollständig remote erledigt: Videokonferenzen, sichere digitale Dokumentation und elektronische Einreichung bei AEAT und ATCAT.

Barcelona ist der zweitbedeutendste Steuerstandort Spaniens nach Anzahl der Steuerpflichtigen und Komplexität seiner Unternehmensstruktur: Es beherbergt den Hauptsitz von Referenzindustriegruppen im Baix Llobregat, das Innovationsökosystem des 22@-Distrikts mit über 1.500 Technologieunternehmen, internationale Tourismus- und Hotelbetreiber sowie spanische Tochtergesellschaften zahlreicher europäischer Konzerne. Die Steuerverwaltung in Katalonien erfordert gleichzeitiges Wissen über die staatliche Normgebung, die von der AEAT-Sonderdelegation Katalonien verwaltet wird, und die der Generalitat abgetretenen Steuern, die von der Agència Tributària de Catalunya (ATCAT) verwaltet werden, insbesondere die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die ITP-AJD und die Vermögensteuer mit eigenen Sätzen und Abzügen.

Warum Barceloner Unternehmen einen spezialisierten Steuerberater benötigen

Die Doppelstruktur der Steuerverwaltungen in Katalonien — staatliche AEAT und regionale ATCAT — erzeugt eine Compliance-Komplexität, die in anderen Regionen so nicht existiert. Ein Barceloner Unternehmen mit relevantem Vermögen oder Gesellschaftsanteilsübertragungen muss gleichzeitig die Erbschaft- und Schenkungsteuer und die ITP gegenüber der ATCAT sowie die Körperschaftsteuer und Mehrwertsteuer gegenüber der AEAT verwalten.

Hinzu kommt die Einzigartigkeit des katalanischen Unternehmenstextils: der Industriesektor im Baix Llobregat — Automobil, Chemie, Lebensmittel, Logistik — mit seinen eigenen Anforderungen an Anlagenplanung und Investitionsabzüge; das Start-up-Ökosystem des 22@ mit den Besonderheiten des Ley de Startups und der Besteuerung von Mitarbeiter-Aktienoptionen; sowie Gruppen mit Exposition gegenüber internationalen Märkten, die dokumentierte Verrechnungspreise und Verwaltung von Doppelbesteuerungsabkommen benötigen.

Hybrides Modell: BMC-Team + lokales Kammermitglied in Barcelona

BMC betreut Mandanten in Barcelona mit einem Remote-Beratungsmodell, das das Steuerteam Madrid mit der persönlichen Zusammenarbeit eines zugelassenen lokalen Ökonomen verbindet. Diese Struktur ermöglicht einen vollständigen Service ohne die Kosten eines lokalen Büros, mit dem technischen Niveau eines Spezialistenteams und der Verfügbarkeit für persönliche Verfahren, wenn die Situation dies erfordert.

Die laufende Arbeit — monatliche und jährliche Steuer-Compliance, strategische Planung, Beantwortung von Anforderungen — wird vollständig remote über Videokonferenzen und eine sichere Dokumentenmanagementplattform abgewickelt.

Steuer-Compliance in Katalonien: ATCAT, TEARC und regionale Besonderheiten

Agència Tributària de Catalunya (ATCAT): Die ATCAT verwaltet die der Generalitat abgetretenen Steuern mit eigenen Sätzen. Unternehmen und Privatpersonen in Katalonien unterliegen der katalanischen Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der ITP-AJD für Immobilientransfers und bestimmte Gesellschaftsoperationen. Die ATCAT führt eigenständige Prüfungen dieser Steuern durch.

Tribunal Económico-Administrativo Regional de Cataluña (TEARC): Vor dem Gang zum Tribunal Superior de Justicia de Catalunya müssen Einsprüche gegen AEAT-Akte obligatorisch über den TEARC laufen. Eine gut begründete wirtschaftsrechtliche Klage ist die erste Verteidigungslinie gegenüber einer Steuerfestsetzung oder Sanktion.

Besteuerung von Start-ups und Technologieunternehmen im 22@

Der 22@-Distrikt ist eines der aktivsten Innovationsökosysteme Europas mit über 1.500 Technologieunternehmen. Das Ley de Startups (Gesetz 28/2022) sieht für zertifizierte Start-ups vor: den reduzierten IS-Satz von 15 % in den ersten vier Geschäftsjahren mit positivem Ergebnis; den F&E+I-Abzug nach Art. 35 LIS mit Prozentsätzen von 25 % bis 42 % für F&E und 12 % für technologische Innovation; sowie das verbesserte Aktienoptionsregime mit einer Befreiung von bis zu 50.000 € jährlich beim Ausüben der Option.

Was unsere Steuerberatung in Barcelona umfasst

Monatliche und jährliche Steuer-Compliance: IS, IVA, IRPF-Quellensteuer, Vermögensteuer, ISD, informative Erklärungen und ATCAT-Verpflichtungen.

Strategische Planung: Optimierung der Steuerbelastung der Gruppe, patrimoniale Holding-Strukturen, Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers und Nachfolgeplanung mit Auswirkungen auf die katalanische Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Verteidigung vor AEAT und TEARC: Vertretung bei Prüfungen der AEAT-Sonderdelegation Katalonien und Formulierung von Klagen vor dem TEARC sowie Verwaltungsgerichtsverfahren vor dem TSJ Katalonien.

Internationales Steuerrecht: Verrechnungspreise, Doppelbesteuerungsabkommen, Mutter-Tochter-Richtlinie und Dokumentation verbundener Transaktionen für Gruppen mit internationaler Präsenz.

Referenzen

Die Erfahrung hinter unserer Arbeit

Wir sind ein Industrieunternehmen im Baix Llobregat mit drei europäischen Tochtergesellschaften. BMC verwaltet unsere Körperschaftsteuer, die Verrechnungspreise und vertrat uns bei einer AEAT-Prüfung. Alles remote, mit vollständiger Verfügbarkeit und einem technischen Niveau, das wir bei lokalen Kanzleien nicht gefunden hatten.

Fortuny Packaging, S.L.
Finanzvorstand

Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite

Konkrete Leistungen

Strategische Steuerplanung für Barceloner Unternehmen

Gestaltung der optimalen Steuerstruktur für Ihr Unternehmen oder Ihre Gruppe unter Einbeziehung der katalanischen Sonderanreize und der LIS-Instrumente.

Steuer-Compliance in Barcelona

Umfassende Verwaltung aller steuerlichen Pflichten gegenüber AEAT und ATCAT: IS, IVA, IRPF, IP, ISD und informative Erklärungen.

Verteidigung vor AEAT und TEARC

Vertretung bei Prüfungshandlungen der AEAT-Sonderdelegation Katalonien und Formulierung von Klagen vor dem TEARC.

Steuerberatung für Start-ups und Technologieunternehmen im 22@

Beratung zu Anreizen des Ley de Startups, F&E+I-Abzügen und Aktienoptionsbesteuerung für das Innovationsökosystem in Barcelona.

Internationales Steuerrecht für Gruppen mit Sitz in Barcelona

Verrechnungspreise, Doppelbesteuerungsabkommen, Mutter-Tochter-Richtlinie und Dokumentation verbundener Transaktionen für Gruppen mit internationaler Präsenz.

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Ansprechpartner

Ana Garcia

Partnerin – Steuerabteilung

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ja. Wir betreiben ein Remote-Beratungsmodell mit einem Steuerteam in Madrid und der Zusammenarbeit eines zugelassenen lokalen Ökonomen für persönliche Anforderungen in Katalonien. Steuererklärungen gegenüber AEAT und ATCAT werden vollständig elektronisch eingereicht. Die laufende Kommunikation erfolgt per Videokonferenz und über eine sichere Dokumentenmanagementplattform.
Die ATCAT ist die Steuerbehörde der Generalitat de Catalunya, zuständig für die Verwaltung und Festsetzung der abgetretenen Steuern: Erbschaft- und Schenkungsteuer (ISD), Grunderwerbsteuer und Stempelsteuer (ITP-AJD), Vermögensteuer (IP) und bestimmte regionale Gebühren. Ihre Prüftätigkeit im ISD und IP betrifft vor allem Steuerpflichtige mit relevantem Vermögen in Katalonien.
Der TEARC ist das Organ für wirtschaftsrechtliche Überprüfung in Katalonien. Er entscheidet über Klagen gegen Verwaltungsakte der AEAT der Sonderdelegation Katalonien sowie gegen Akte der katalanischen Finanzverwaltung. Vor dem Gang zu den Verwaltungsgerichten muss der wirtschafts-administrative Weg erschöpft werden.
Start-ups im 22@ können die Anreize des Ley de Startups (Gesetz 28/2022) nutzen: IS-Satz von 15 % in den ersten vier Jahren mit positivem Ergebnis, Abzug für F&I+E nach Art. 35 LIS sowie das verbesserte Steuerregime für Mitarbeiter-Aktienoptionen (bis zu 50.000 € jährlich steuerfrei in der Einkommensteuer IRPF). Wir beraten Barceloner Start-ups bei der Identifizierung abzugsfähiger Tätigkeiten.
Ja. Die von der ATCAT verwaltete katalanische Erbschaft- und Schenkungsteuer hat ein eigenes Regime mit anderen Sätzen und Abzügen als andere Regionen. Im Allgemeinen ist die Erbschaftssteuer in Katalonien für Übertragungen zwischen Eltern und Kindern belastender als in Madrid, obwohl es relevante Vergünstigungen für Familienunternehmen gibt.
Ja. Industrieunternehmen in der Metropolregion Barcelona — Chemie, Automobil, Lebensmittel, Logistik — haben spezifische steuerliche Anforderungen: Abschreibungen auf Industrieanlagen, Abzüge für Umweltinvestitionen, IVA bei innergemeinschaftlichen Anschaffungen und Exporte mit Nullsteuersatz. Wir beraten bei IS und IVA für Industriegruppen mit Aktivitäten in Katalonien und im Ausland.
Der IGF (Gesetz 38/2022) besteuert das Nettovermögen über 3 Millionen Euro mit Sätzen von 1,7 % (3-5 Mio. €), 2,1 % (5-10 Mio. €) und 3,5 % (über 10 Mio. €). Für katalanische Einwohner wirkt der IGF als Komplementärsteuer zur regionalen Vermögensteuer: Die bereits bei der katalanischen Vermögensteuer entrichtete Steuer wird auf die IGF-Schuld angerechnet, aber da Katalonien — anders als Madrid — keine vollständige Befreiung bei der Vermögensteuer anwendet, verbleibt für katalanische Steuerpflichtige mit relevantem Vermögen eine signifikante IGF-Restschuld. Für Vermögen über 3 Millionen Euro ist eine proaktive Planung — patrimoniale Holdingstrukturen, Einstufung als operatives Familienunternehmen gemäß Art. 4.Ocho des Vermögensteuergesetzes — empfehlenswert, um die kombinierte IP+IGF-Belastung zu minimieren.
Die Frist für das Einlegen einer wirtschaftlich-administrativen Beschwerde beim TEARC beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des angefochtenen AEAT-Akts (Art. 235.1 LGT). Der TEARC hat eine gesetzliche Lösungsfrist von einem Jahr (Art. 240.1 LGT), die in der Praxis jedoch regelmäßig überschritten wird. Nach Ablauf der Jahresfrist ohne ausdrückliche Entscheidung tritt das negative Verwaltungsschweigen ein: Der Steuerpflichtige kann dann entweder weiter auf die ausdrückliche Entscheidung des TEARC warten — es laufen keine Verjährungsfristen, solange das Verfahren anhängig ist — oder ohne Abwarten der ausdrücklichen Entscheidung die verwaltungsgerichtliche Beschwerde beim Tribunal Superior de Justicia de Catalunya (TSJC) einlegen. Diese Option ist besonders relevant, wenn eine günstige TSJC- oder Tribunal-Supremo-Rechtsprechung zur streitigen Frage besteht.
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