Unternehmertum und Innovation
Leitfaden zum Spanischen Startup-Gesetz — Steuervorteile und gesellschaftsrechtliche Vergünstigungen
Das Gesetz 28/2022 zur Förderung des Start-up-Ökosystems bietet einzigartige steuerliche und gesellschaftsrechtliche Vorteile. Wir erklären, wer sich qualifiziert, was es bedeutet und wie man die Zertifizierung erhält.
15%
Ermäßigte Körperschaftsteuer (4 Jahre)
50.000 €
Freigrenze für Aktienoptionen/Jahr
50%
Abzug für Investitionen in neue Unternehmen
1 €
Mindeststammkapital der SL
Was ist ein aufstrebendes Unternehmen gemäß Gesetz 28/2022?
Das Gesetz 28/2022 vom 21. Dezember zur Förderung des Start-up-Ökosystems (bekannt als „Startup-Gesetz") definiert ein aufstrebendes Unternehmen als ein solches, das gleichzeitig alle folgenden Voraussetzungen erfüllt:
Maximales Unternehmensalter
Weniger als 5 Jahre seit der Eintragung ins Handelsregister (oder gleichwertiges Register). Dies verlängert sich auf 7 Jahre für Unternehmen in den Bereichen Biotechnologie, Energie, Industrie oder anderen wissenschaftlichen oder technologischen Bereichen.
Umsatz und Größe
Umsatz von nicht mehr als 10 Mio. €. Das Unternehmen darf an keinem regulierten Markt notiert sein.
Keine Gewinnausschüttung
Das Unternehmen darf von Gründung an bis zum Verlust des Status als aufstrebendes Unternehmen keine Dividenden oder gleichwertige Formen der Gewinnbeteiligung ausgeschüttet haben oder ausschütten.
Sitz in Spanien
Das Unternehmen muss seinen eingetragenen Sitz oder eine ständige Niederlassung in Spanien haben. Mindestens 60 % der Belegschaft müssen Arbeitsverträge in Spanien haben.
Innovativer Charakter
Das Geschäftsmodell muss innovativ sein. Diese Anforderung wird von ENISA im Zertifizierungsverfahren bewertet.
Nicht aus einer Umstrukturierung entstanden
Das Unternehmen darf nicht durch eine Verschmelzung, Abspaltung, Umwandlung oder aus einem Umstrukturierungsprozess bereits bestehender Aktivitäten oder Vermögenswerte hervorgegangen sein.
Steuerliche Vorteile
Das Startup-Gesetz führt erhebliche steuerliche Vergünstigungen für das Unternehmen, seine Mitarbeiter und Investoren ein.
Ermäßigte Körperschaftsteuer von 15 %
Aufstrebende Unternehmen werden für die ersten 4 Veranlagungszeiträume mit positivem Ergebnis mit einem ermäßigten Steuersatz von 15 % besteuert, anstatt des Standardsatzes von 25 %.
Darüber hinaus kann das Unternehmen während der ersten 2 Jahre nach dem ersten positiven Veranlagungszeitraum die Körperschaftsteuerzahlung ohne Sicherheitsleistung oder Säumniszuschläge aufschieben, was den Cashflow während der Wachstumsphase erheblich verbessert.
Geschätzte Ersparnis: Bei einer Bemessungsgrundlage von 100.000 € beträgt die jährliche Ersparnis gegenüber dem Standardsatz 10.000 € (25 % vs. 15 %). Über 4 Jahre kann die Ersparnis für ein wachsendes Unternehmen 40.000 € übersteigen.
Besonderes Aktienoptionsregime
Die Übertragung von Aktienoptionen an Mitarbeiter und Direktoren aufstrebender Unternehmen profitiert von einem besonders vorteilhaften Steuerregime:
Erweiterte Freigrenze
Freigrenze bis zu 50.000 €/Jahr pro Steuerpflichtigen (gegenüber der allgemeinen Grenze von 12.000 €) auf den Marktwert der übertragenen Anteile.
Aufgeschobene Besteuerung
Der Betrag über 50.000 € wird nicht zum Zeitpunkt der Ausübung der Option besteuert, sondern bis zum ersten Liquiditätsereignis (Verkauf, Börsengang usw.) aufgeschoben.
Diese Verbesserung macht Aktienoptionen zu einem echten Instrument zur Talentbindung und -gewinnung, insbesondere im Wettbewerb mit Vergütungspaketen großer Konzerne.
Abzug für Investitionen in neue Unternehmen
Investoren, die Anteile an aufstrebenden Unternehmen erwerben, können 50 % der Investition von der Einkommensteuer (IRPF) abziehen, mit einer maximalen Bemessungsgrundlage von 100.000 € pro Jahr.
| Merkmal | Allgemeines Regime | Startup-Gesetz |
|---|---|---|
| Abzugsprozentsatz | 30 % | 50 % |
| Maximale Bemessungsgrundlage | 60.000 € | 100.000 € |
| Maximale IRPF-Ersparnis | 18.000 € | 50.000 € |
Dieser Abzug gilt für Business Angels und jeden privaten Investor gleichermaßen. Die Beteiligung muss zwischen 3 und 12 Jahren gehalten werden.
Gesellschaftsrechtliche Vorteile
SL mit 1 € Stammkapital
Artikel 4 bis des LSC, in der durch das Startup-Gesetz geänderten Fassung, ermöglicht die Gründung einer SL mit einem Mindeststammkapital von 1 € (gegenüber dem Standard von 3.000 €). Das Unternehmen muss 20 % des Gewinns einer gesetzlichen Rücklage zuweisen, bis diese 3.000 € erreicht.
Kein Auflösungsgrund bei Verlusten
Aufstrebende Unternehmen sind in den ersten 3 Jahren ihrer Tätigkeit nicht verpflichtet, sich aufzulösen, wenn Verluste das Eigenkapital unter die Hälfte des Stammkapitals drücken. Dies schafft Raum für Wachstumsinvestitionen ohne das übliche gesellschaftsrechtliche Risiko.
Kostenlose digitale Gründung
Aufstrebende Unternehmen mit Standard-Mustersatzung können ihre Gründung vollständig online abwickeln, wobei Notar- und Registergebühren entfallen, wenn das Kapital 3.100 € nicht übersteigt.
ENISA-Zertifizierung: So erhalten Sie sie
Um von den Vorteilen des Startup-Gesetzes zu profitieren, muss das Unternehmen ein von ENISA ausgestelltes Zertifikat als aufstrebendes Unternehmen (Empresa Nacional de Innovación S.A., unter dem Ministerium für Industrie) erhalten. Dieses Zertifikat bestätigt den innovativen Charakter des Geschäftsmodells.
Die Zertifizierung erfolgt nicht automatisch: ENISA bewertet das Projekt und kann es ablehnen, wenn das Geschäftsmodell nicht als ausreichend innovativ gilt oder das Unternehmen die objektiven Anforderungen des Gesetzes nicht erfüllt.
Erforderliche Unterlagen
- Gründungsurkunde und Gesellschaftssatzung
- Businessplan oder erläuternde Darstellung des innovativen Geschäftsmodells
- Nachweise des Gründungsteams (Lebensläufe, Qualifikationen, Erfahrung)
- Ggf.: Patente, Schutzrechte für geistiges Eigentum, F&E-Verträge
- Erklärung über die Erfüllung der Fördervoraussetzungen
Ablauf und Fristen
Einreichung des Antrags und der Unterlagen über das elektronische ENISA-Portal.
Formale Prüfung der Akte durch ENISA (1–2 Wochen).
Bewertung des innovativen Charakters durch das ENISA-Fachteam.
Mögliche Anforderungen zusätzlicher Informationen oder Klärungen.
Zertifizierungsentscheidung (positiv oder negativ). Gesamtdauer: ~2 Monate.
Hinweis: Die ENISA-Zertifizierung wirkt nicht rückwirkend. Die Steuervorteile gelten ab dem Veranlagungszeitraum, in dem die Zertifizierung erteilt wird, nicht ab dem Gründungsdatum.
Visum für internationale Unternehmer
Das Startup-Gesetz reformiert und verbessert das Unternehmervisum für Nicht-EU-Staatsangehörige, die ein aufstrebendes Unternehmen in Spanien gründen oder entwickeln möchten. Dieses Visum erlaubt einen Aufenthalt in Spanien für 3 Jahre (verlängerbar), ohne dass vorher eine NIE beantragt werden muss.
Kein vorheriger NIE erforderlich
Ermöglicht den Aufenthalt in Spanien ab dem ersten Tag, ohne vorher eine NIE beantragen zu müssen. Die Identitätsnummer wird bei der Formalisierung des Aufenthalts erteilt.
Beschleunigte Bearbeitung
Die Großunternehmen- und strategische Kollektive-Einheit (UGE-CE) bearbeitet das Visum mit verkürzten Fristen (maximale Bearbeitungszeit von 20 Werktagen).
Erweiterbar auf Familienangehörige
Die Genehmigung kann auf den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner sowie unterhaltsberechtigte Kinder unter 18 Jahren ausgeweitet werden, einschließlich Arbeitserlaubnis für den Ehepartner.
EU-Mobilität
Mit spanischem Aufenthaltsstatus kann der Unternehmer freier innerhalb des Schengen-Raums arbeiten oder reisen.
Vereinbarkeit mit dem Beckham-Gesetz
Das Sonderregime für Eingewanderte (gemeinhin bekannt als das Beckham-Gesetz, Art. 93 LIRPF) und das Startup-Gesetz sind miteinander vereinbar. Ein ausländischer Unternehmer kann gleichzeitig von Folgendem profitieren:
Regime für Eingewanderte (persönlich)
Besteuerung spanischer Einkommensquellen zum Pauschalsteuersatz von 24 % auf Einkommen bis zu 600.000 € für 6 Jahre. Keine Pflicht zur Erklärung weltweiter Vermögenswerte.
Startup-Gesetz (Unternehmen)
Das aufstrebende Unternehmen wird 4 Jahre lang mit 15 % Körperschaftsteuer besteuert, mit der erweiterten Aktienoptionsfreigrenze und allen anderen beschriebenen gesellschaftsrechtlichen Vorteilen.
Diese Kombination ist besonders attraktiv für ausländische Gründer, die nach Spanien ziehen, um ihr Start-up aufzubauen: Das Unternehmen zahlt niedrigere Körperschaftsteuer und der Gründer wird auf Arbeitseinkommen zum Pauschalsteuersatz besteuert, mit den zusätzlichen Vorteilen des Aktienoptionsregimes für aufstrebende Unternehmen.
Die Vereinbarkeit erfordert jedoch eine sorgfältige Steuerplanung, insbesondere hinsichtlich der Art der Einkünfte (Arbeitseinkommen vs. Unternehmenseinkommen) und der korrekten Anwendung beider Regime. Eine spezialisierte Beratung ist unerlässlich.
Entwicklungen und Perspektiven für 2026
Regulatorische Sandkästen (kontrollierte Testumgebungen)
Das Startup-Gesetz ermöglicht die Einrichtung von Regulierungs-Sandkästen in verschiedenen Sektoren (Finanzen, Gesundheitswesen, Energie, Mobilität), die das Testen innovativer Lösungen in einem flexiblen rechtlichen Rahmen unter Aufsicht der zuständigen Behörde ermöglichen. Im Jahr 2026 sind bereits mehrere Sandkästen in Betrieb und die Regierung hat die Öffnung von Ausschreibungen in neuen Sektoren angekündigt.
Geplante Reform des Ökosystems
Das Ministerium für Industrie und Tourismus arbeitet 2026 an einer Reform der Durchführungsbestimmungen des Startup-Gesetzes, um Aspekte wie den ENISA-Zertifizierungsprozess, Innovationskriterien und das Aktienoptionsregime für Mitarbeiter von Unternehmensgruppen zu klären. Die Reform soll die Rechtssicherheit verbessern und die Zertifizierungsverfahren vereinfachen.
Wechselwirkung mit europäischen Rechtsvorschriften (AI Act, DORA)
Technologie-Start-ups, die Hochrisiko-KI-Systeme entwickeln oder im Finanzsektor tätig sind, müssen das schrittweise Inkrafttreten der KI-Verordnung und von DORA (Digital Operational Resilience Act) berücksichtigen. Die Startup-Gesetz-Sandkästen können einen kontrollierten Weg bieten, diese Anforderungen zu navigieren.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Leitfaden dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Vorteile des Startup-Gesetzes setzen die Erfüllung spezifischer Anforderungen und eine Zertifizierung durch ENISA voraus. Die Gesetzgebung kann regulatorischen Änderungen unterliegen. Konsultieren Sie stets einen spezialisierten Berater, um Ihre individuelle Situation zu analysieren.
Erfüllt Ihr Unternehmen die Anforderungen des Startup-Gesetzes?
Wir helfen Ihnen zu beurteilen, ob Ihr Unternehmen als aufstrebendes Unternehmen zertifiziert werden kann, bereiten die Unterlagen für ENISA vor und planen die optimalen Steuervorteile.