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Selbstständigen-Beitrags-Simulator 2026
Berechnen Sie Ihren monatlichen RETA-Beitrag nach dem neuen einkommensbasierten System, das 2026 in Kraft ist. Finden Sie Ihre Einkommensklasse und sehen Sie, welcher Prozentsatz Ihres Nettoeinkommens an die Sozialversicherung geht.
Ihre Angaben eingeben
Nettogewinn = Gesamteinkommen − abzugsfähige Ausgaben − 7 % für schwer nachweisbare Ausgaben (oder 3 % für Gesellschaftsdirektoren)
Ihr geschätzter Beitrag
Monatlicher Nettogewinn
Jahresgewinn ÷ 12
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Einkommensklasse 2026
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Beitragsbemessungsgrundlage
Mindestbasis für die geltende Einkommensklasse
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Geschätzter monatlicher Beitrag
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Jährliche Sozialversicherungskosten
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Anteil am Nettogewinn
Jahresbeitrag ÷ Nettogewinn
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Pauschalrate aktiv: In den ersten 12 Monaten der RETA-Anmeldung zahlen Sie 80 €/Monat unabhängig von Ihrem Einkommen. Ab Monat 13 wechseln Sie zum einkommensbasierten Einkommensklassensystem.
Wichtig: Dieser Simulator verwendet den Mindestbeitrag für jede Einkommensklasse. Zu Jahresbeginn erklären Sie Ihren erwarteten Gewinn und zahlen den entsprechenden vorläufigen monatlichen Beitrag. Bei der jährlichen Abrechnung gleicht die Sozialversicherung den Betrag an, wenn Ihr tatsächliches Einkommen abgewichen ist.
Dieser Rechner dient nur zur Orientierung. Konsultieren Sie einen Fachberater für eine persönliche Analyse.
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RETA-Einkommensklassentabelle 2026
| Monatlicher Nettogewinn | Monatlicher Mindestbeitrag |
|---|---|
| Bis 670 € | 230 € |
| 670 € – 900 € | 260 € |
| 900 € – 1.166,70 € | 275 € |
| 1.166,70 € – 1.300 € | 291 € |
| 1.300 € – 1.500 € | 294 € |
| 1.500 € – 1.700 € | 294 € |
| 1.700 € – 1.850 € | 310 € |
| 1.850 € – 2.030 € | 315 € |
| 2.030 € – 2.330 € | 320 € |
| 2.330 € – 2.760 € | 330 € |
| 2.760 € – 3.190 € | 350 € |
| 3.190 € – 3.620 € | 370 € |
| 3.620 € – 4.050 € | 390 € |
| 4.050 € – 6.000 € | 400 € |
| Über 6.000 € | 530 € |
Das neue einkommensbasierte Beitragssystem
Ein gerechteres System seit 2023
Bis 2022 konnten Selbstständige ihre Beitragsbemessungsgrundlage unabhängig von ihrem tatsächlichen Einkommen frei wählen, sodass viele zum Mindestbetrag beitrugen. Seit Januar 2023 wurde das System reformiert: Die Beiträge richten sich nach dem tatsächlichen Nettogewinn aus der Tätigkeit, gegliedert in 15 Einkommensklassen. Die Änderung erfolgt schrittweise und erreicht ihre endgültige Konfiguration in den Jahren 2025–2026.
So erklären Sie Ihren erwarteten Gewinn
Zu Jahresbeginn — oder bei der Anmeldung — müssen Sie der Sozialversicherung Ihren erwarteten Nettogewinn für das laufende Jahr mitteilen. Diese Prognose bestimmt die Einkommensklasse und den vorläufigen monatlichen Beitrag, den Sie zahlen werden. Sie können die Prognose bis zu 6 Mal pro Jahr aktualisieren, wenn sich Ihre finanzielle Situation ändert. Der Nettogewinn wird berechnet, indem alle steuerlich abzugsfähigen Ausgaben vom Bruttoeinkommen abgezogen werden, zuzüglich eines zusätzlichen Abzugs von 7 % für schwer nachweisbare Ausgaben (3 % für Gesellschaftsdirektoren).
Der jährliche Ausgleich
Sobald Ihre Steuererklärung eingereicht wurde, vergleicht die Sozialversicherung Ihren tatsächlichen Gewinn mit der Prognose. Wenn Sie mehr als erklärt verdient haben, erhalten Sie eine Nachforderung; wenn Sie weniger verdient haben, erhalten Sie eine Rückerstattung. Diese Anpassung erfolgt automatisch, daher ist es wichtig, Ihre Einkommensprognose das ganze Jahr über aktuell zu halten.
Pauschalrate für Erstanmeldungen
Selbstständige, die sich erstmals beim RETA anmelden, können in den ersten 12 Monaten die Pauschalrate von 80 €/Monat in Anspruch nehmen, unabhängig von ihrem Einkommen. Ab Januar 2026 wird dieser Bonus um weitere 12 Monate verlängert, wenn der Nettogewinn den Mindestlohn (SMI) nicht übersteigt. Bitte prüfen Sie die aktuellen Bedingungen mit unserem Steuerteam.
Für eine optimale Verwaltung Ihrer Beiträge und steuerlichen Pflichten als selbstständiger Berufstätiger besuchen Sie unseren Steuerberatungs-Service.
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Methodik und rechtliche Grundlagen
Der Rechner verwendet die 15 Einkommensstaffeln des einkommensbasierten RETA-Systems 2026 gemäß RD 504/2022. Die Tarifa Plana von 80 €/Monat gilt für Erstanmeldungen im ersten Jahr der Selbstständigkeit.
Annahmen dieses Rechners
- Einkommensbasiertes System seit 2023
- Seit Januar 2023 richtet sich der monatliche Autónomo-Beitrag nach dem tatsächlichen Nettoeinkommen aus der Tätigkeit (Art. 308 LGSS i.V.m. RD 504/2022). 15 Einkommensstufen mit Mindestbeiträgen zwischen 230 € und 530 €/Monat (Werte 2026).
- Tarifa Plana 80 €/Monat
- Neue Selbständige ohne Autónomo-Anmeldung in den letzten 2 Jahren zahlen im ersten Jahr 80 €/Monat. Im zweiten Jahr Verlängerung möglich, wenn Nettoeinkommen unter dem SMI (1.184 €/Monat brutto 2026) liegt.
- Jahresendausgleich
- Am Jahresende vergleicht die TGSS die geleisteten Vorauszahlungen mit dem tatsächlichen Nettoeinkommen gemäß Steuererklärung. Überzahlungen werden erstattet; Unterzahlungen werden nachgefordert.
- Anpassungen unterjährig
- Die Beitragsbemessungsgrundlage kann bis zu 6 Mal jährlich angepasst werden, wenn sich das voraussichtliche Einkommen ändert (Art. 308.5 LGSS). Monatliche Änderungen sind ausgeschlossen.
Offizielle Quellen
- RD 504/2022 — Einkommensbasiertes RETA-System (neue Beitragsstruktur)
- Art. 308 LGSS — RETA-Beitragsregeln und Einkommensstaffeln
- TGSS — Sistema de cotización de trabajadores autónomos 2026
Letzte Überprüfung: 2026-06-24
Geprüft von: Bárbara Botía Martínez — Abogada Colegiada (ICAM 11.233)
Dieser Rechner liefert eine Schätzung zu Informationszwecken. Er ersetzt keine professionelle Beratung. Ergebnisse können je nach persönlicher Situation und regulatorischen Änderungen variieren. Konsultieren Sie einen Berater für individuelle Planung.