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Selbstständigen-Beitrags-Simulator 2026

Berechnen Sie Ihren monatlichen RETA-Beitrag nach dem neuen einkommensbasierten System, das 2026 in Kraft ist. Finden Sie Ihre Einkommensklasse und sehen Sie, welcher Prozentsatz Ihres Nettoeinkommens an die Sozialversicherung geht.

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Nettogewinn = Gesamteinkommen − abzugsfähige Ausgaben − 7 % für schwer nachweisbare Ausgaben (oder 3 % für Gesellschaftsdirektoren)

RETA-Einkommensklassentabelle 2026

Monatlicher Nettogewinn Monatlicher Mindestbeitrag
Bis 670 €230 €
670 € – 900 €260 €
900 € – 1.166,70 €275 €
1.166,70 € – 1.300 €291 €
1.300 € – 1.500 €294 €
1.500 € – 1.700 €294 €
1.700 € – 1.850 €310 €
1.850 € – 2.030 €315 €
2.030 € – 2.330 €320 €
2.330 € – 2.760 €330 €
2.760 € – 3.190 €350 €
3.190 € – 3.620 €370 €
3.620 € – 4.050 €390 €
4.050 € – 6.000 €400 €
Über 6.000 €530 €

Das neue einkommensbasierte Beitragssystem

Ein gerechteres System seit 2023

Bis 2022 konnten Selbstständige ihre Beitragsbemessungsgrundlage unabhängig von ihrem tatsächlichen Einkommen frei wählen, sodass viele zum Mindestbetrag beitrugen. Seit Januar 2023 wurde das System reformiert: Die Beiträge richten sich nach dem tatsächlichen Nettogewinn aus der Tätigkeit, gegliedert in 15 Einkommensklassen. Die Änderung erfolgt schrittweise und erreicht ihre endgültige Konfiguration in den Jahren 2025–2026.

So erklären Sie Ihren erwarteten Gewinn

Zu Jahresbeginn — oder bei der Anmeldung — müssen Sie der Sozialversicherung Ihren erwarteten Nettogewinn für das laufende Jahr mitteilen. Diese Prognose bestimmt die Einkommensklasse und den vorläufigen monatlichen Beitrag, den Sie zahlen werden. Sie können die Prognose bis zu 6 Mal pro Jahr aktualisieren, wenn sich Ihre finanzielle Situation ändert. Der Nettogewinn wird berechnet, indem alle steuerlich abzugsfähigen Ausgaben vom Bruttoeinkommen abgezogen werden, zuzüglich eines zusätzlichen Abzugs von 7 % für schwer nachweisbare Ausgaben (3 % für Gesellschaftsdirektoren).

Der jährliche Ausgleich

Sobald Ihre Steuererklärung eingereicht wurde, vergleicht die Sozialversicherung Ihren tatsächlichen Gewinn mit der Prognose. Wenn Sie mehr als erklärt verdient haben, erhalten Sie eine Nachforderung; wenn Sie weniger verdient haben, erhalten Sie eine Rückerstattung. Diese Anpassung erfolgt automatisch, daher ist es wichtig, Ihre Einkommensprognose das ganze Jahr über aktuell zu halten.

Pauschalrate für Erstanmeldungen

Selbstständige, die sich erstmals beim RETA anmelden, können in den ersten 12 Monaten die Pauschalrate von 80 €/Monat in Anspruch nehmen, unabhängig von ihrem Einkommen. Ab Januar 2026 wird dieser Bonus um weitere 12 Monate verlängert, wenn der Nettogewinn den Mindestlohn (SMI) nicht übersteigt. Bitte prüfen Sie die aktuellen Bedingungen mit unserem Steuerteam.

Für eine optimale Verwaltung Ihrer Beiträge und steuerlichen Pflichten als selbstständiger Berufstätiger besuchen Sie unseren Steuerberatungs-Service.

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Dieses Tool liefert eine Orientierungsschätzung. Ein Spezialist kann Ihre konkrete Situation im Detail analysieren.

Methodik und rechtliche Grundlagen

Der Rechner verwendet die 15 Einkommensstaffeln des einkommensbasierten RETA-Systems 2026 gemäß RD 504/2022. Die Tarifa Plana von 80 €/Monat gilt für Erstanmeldungen im ersten Jahr der Selbstständigkeit.

Annahmen dieses Rechners

Einkommensbasiertes System seit 2023
Seit Januar 2023 richtet sich der monatliche Autónomo-Beitrag nach dem tatsächlichen Nettoeinkommen aus der Tätigkeit (Art. 308 LGSS i.V.m. RD 504/2022). 15 Einkommensstufen mit Mindestbeiträgen zwischen 230 € und 530 €/Monat (Werte 2026).
Tarifa Plana 80 €/Monat
Neue Selbständige ohne Autónomo-Anmeldung in den letzten 2 Jahren zahlen im ersten Jahr 80 €/Monat. Im zweiten Jahr Verlängerung möglich, wenn Nettoeinkommen unter dem SMI (1.184 €/Monat brutto 2026) liegt.
Jahresendausgleich
Am Jahresende vergleicht die TGSS die geleisteten Vorauszahlungen mit dem tatsächlichen Nettoeinkommen gemäß Steuererklärung. Überzahlungen werden erstattet; Unterzahlungen werden nachgefordert.
Anpassungen unterjährig
Die Beitragsbemessungsgrundlage kann bis zu 6 Mal jährlich angepasst werden, wenn sich das voraussichtliche Einkommen ändert (Art. 308.5 LGSS). Monatliche Änderungen sind ausgeschlossen.

Offizielle Quellen

Letzte Überprüfung: 2026-06-24

Geprüft von: Bárbara Botía Martínez Abogada Colegiada (ICAM 11.233)

Dieser Rechner liefert eine Schätzung zu Informationszwecken. Er ersetzt keine professionelle Beratung. Ergebnisse können je nach persönlicher Situation und regulatorischen Änderungen variieren. Konsultieren Sie einen Berater für individuelle Planung.

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